Ehemalige Geschäftsführerin eines Parkservices beim Münchner Flughafen wurde zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt.
(ty) Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten hat das Amtsgericht Landshut kürzlich die ehemalige Geschäftsführerin eines Parkservices in der Nähe des Münchner Flughafens verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt; das Urteil ist laut heutiger Mitteilung bereits rechtskräftig. Der Zoll hatte den Sozialbetrug aufgedeckt.
Im Zeitraum von April 2010 bis Juli 2015 meldete die 35-jährige Unternehmerin den Angaben zufolge ihre Angestellten nicht zum richtigen Zeitpunkt, unter Angabe eines viel zu niedrigen Arbeitslohns oder gleich gar nicht zur Sozialversicherung an. Die Beiträge der Arbeitgeberin und der Arbeitnehmer zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung seien mithin nicht in der richtigen Höhe abgeführt worden.
Insbesondere bei den Chauffeuren, die die Kunden vom Parkplatz zum Flughafen brachten oder von dort abholten, sparte sich die österreichische Staatsbürgerin Sozialversicherungs-Beiträge in Höhe von mehr als 90 000 Euro, wie die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Landshuter Hauptzollamts nachweisen konnte. Zudem habe die Unternehmerin gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben zu den erzielten Einnahmen gemacht, „verkürzte auf diese Weise Steuern in Höhe von über 550 000 Euro“.
"Die gute Zusammenarbeit von Zoll und Finanzbehörden sowie aufwändige Durchsuchungen im In- und Ausland machten diesen Erfolg bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit möglich", sagte Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.