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Spazierfahrten in München: Dem Mann werden unter anderem Nötigung und Amtsanmaßung sowie Verstöße gegen das Arzneimittel-Gesetz und die Straßenverkehrs-Ordnung zur Last gelegt.

(ty) Zunächst zur Vorgeschichte dieses unglaublichen Falls. Am Mittwoch gegen 10.15 Uhr war einer Münchner Polizeistreife ein Rettungsfahrzeug aufgefallen dass unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten auf der Prinzregentenstraße mehrere Autos in einer äußerst riskanten Fahrweise überholte beziehungsweise sogar bedrängte. "Mehrere Fahrzeuge mussten deswegen zur Seite fahren und touchierten dabei teilweise auch den Randstein", heißt es von der Polizei. Am Oskar-von-Miller-Ring sei der Rettungswagen trotz des für ihn geltenden Rotlichts nach links in Richtung Maximilianplatz in die Kreuzung gesteuert, sodass erneut mehrere Verkehrsteilnehmer aus dem bevorrechtigten Querverkehr stark abbremsen mussten. Aufgrund der riskanten Fahrweise konnte die Polizei dem Rettungswagen zunächst nicht weiter folgen. 

Im Zuge der nach diesem Vorfall getätigten Ermittlungen konnte laut heutiger Mitteilung von der Polizei schließlich ein 34-Jähriger als Fahrer des Rettungswagens ermittelt werden. Der Mann war – so heißt es weiter – indes bereits am Montag einem Polizeibeamten in dessen Freizeit aufgefallen. An jenem Tag sei der 34-Jährige er mit dem Rettungsfahrzeug zur Wasserwacht am Riemer See gefahren. Anschließend habe der Mann dort in seiner Einsatz-Bekleidung seinen Hund zum Spazieren ausgeführt. "Dies stellt einen Verstoß nach der Hygiene-Vorschrift des Rettungsdienstes dar", berichtet die Polizei. 

Außerdem konnte von den Gesetzeshütern eruiert werden, dass das besagte Fahrzeug als Rettungsfahrzeug gar nicht zugelassen sei und dass daher Blaulicht und Martinshorn "dauerhaft deaktiviert sein müssten". Damit aber nicht genug: "Da der 34-Jährige auch kein ausgebildeter Rettungsassistent ist, ist ihm das Führen eines Rettungswagens, mit den darin befindlichen Medikamenten, nicht erlaubt." Der 34-Jährige müsse sich jetzt wegen mehrerer Delikte verantworten.

Dem 34-Jährigen werden laut heutiger Mitteilung aus dem Münchner Polizeipräsidium unter anderem Nötigung im Straßenverkehr, Amtsanmaßung sowie Verstöße gegen das Arzneimittel-Gesetz und die Straßenverkehrsordnung angelastet.

Weitere Ermittlungen in dem Fall seien notwendig. Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall machen können, insbesondere Verkehrsteilnehmer die durch das Verhalten des 34-Jährigen gefährdet oder geschädigt wurden, werden in diesem Zusammenhang darum gebeten, sich mit der Verkehrspolizei unter der Telefonnummer (0 89) 62 16 0 in Verbindung zu setzen.

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