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49-jähriger Pole soll einen 38-jährigen Landsmann mit einem Messer getötet haben.

(ty) Was zunächst als tragischer Unfall geschildert worden war, stellt sich für Kripo und Staatsanwaltschaft inzwischen als Tötungsdelikt heraus. Am vergangenen Sonntag war in einem Mehrfamilienhaus in Neustadt/Donau ein 38-jähriger Pole aufgefunden worden, der an einer Stichverletzung gestorben war. Mit einem Messer in der Hand unglücklich gestürzt sei der Mann, hieß es. Die Kriminalbeamten hatten indes erhebliche Zweifel an dieser Schilderung des Geschehens – und die Obduktion untermauerte diese Skepsis. Inzwischen sitzt ein 49-Jähriger in U-Haft: Er steht im dringenden Verdacht, seinen Landsmann ermordet zu haben.

 

Wie heute aus dem niederbayerischen Polizeipräsidium gemeldet wird, war am vergangenen Sonntag eine Streife der Kelheimer Inspektion gegen 3 Uhr wegen einer Auseinandersetzung zu einem Mehrfamilienhaus nach Neustadt an der Donau gerufen worden. „Bei Eintreffen stellten die Beamten einen am Boden liegenden 38-jährigen Polen mit einer Stichverletzung fest“, wird erklärt. Der herbeigerufene Notarzt habe nur noch den Tod des Mannes feststellen können. Die aus Polen stammenden Anwesenden schilderten laut Polizei zunächst einen nahezu identischen Hergang. Demnach sei der alkoholisierte 38-Jährige mit einem Messer in der Hand unglücklich gestürzt und habe sich dabei verletzt. 



Da die Ermittler der Landshuter Kripo allerdings „erhebliche Zweifel an den Schilderungen der zu Teil erheblich alkoholisierten Anwesenden“ hatten, sei am Dienstag eine Obduktion des Leichnams durch die Staatsanwaltschaft Regensburg angeordnet worden. Und wie heute unter Berufung auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen berichtet wird, sei die Verletzung des 38-Jährigen mit einem Sturzgeschehen „eher nicht in Einklang zu bringen“. Sich daraufhin anschließende, umfangreiche Vernehmungen der Ermittler führten – so heißt es weiter – schließlich „zu dem konkreten Verdacht, dass der 38-jährige Mann von einem 49-jährigen Landsmann mit einem Messer getötet wurde“. 

Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Regensburg habe daraufhin am Donnerstag auf Antrag der Regensburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den 49-jährigen Polen erlassen. Der Mann steht laut heutiger Mitteilung unter dem dringenden Tatverdacht des Mordes. Der Beschuldigte wurde auf Grundlage des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) eingeliefert. Die Ermittlungen der Landshuter Kripo sowie der Regensburger Staatsanwaltschaft zu dem mutmaßlichen Mordfall dauern an, teilte das Polizeipräsidium heute mit. Zum genaueren Tathergang sowie auch zum Motiv des 49-jährigen Tatverdächtigen könnten deshalb noch keine Angaben gemacht werden.


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