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Weil der Wolnzacher SPD-Gemeinderat Gernot Trapp auf der FDP/UW-Liste kandidiert, hat er bei den Sozialdemokraten Partei- und Fraktionszugehörigkeit verloren und wird auch in den Ausschüssen ersetzt

Von Tobias Zell

Der Wolnzacher Architekt Gernot Trapp, der bislang für die SPD im Gemeinderat sitzt, hat von seiner Partei die rote Karte gezeigt bekommen. Er verliert Sitz und Stimme in den Ausschüssen, in denen er bislang für die Sozialdemokraten vertreten war. Damit reagiert die SPD auf Trapps Kandidatur auf der Liste der FDP/UW für die anstehende Gemeinderatswahl am 16. März.

Wie berichtet, steht Gemeinderat Trapp für die Unabhängigen Wolnzacher (UW) auf dem prominenten dritten Platz der gemeinsamen FDP/UW-Liste. Daraus ziehen die Wolnzacher Sozialdemokraten nun Konsequenzen: „Mit seiner Entscheidung hat Gernot Trapp nach den SPD-Formalien sowohl die Partei- als auch die Fraktionszugehörigkeit verloren sowie Sitz- und Stimmrecht in allen Ausschüssen, die er als Mitglied der SPD-Fraktion wahrgenommen hat“, teilte der Ortsvorsitzende und Fraktionschef Werner Hammerschmid heute mit.

Trapps Sitz und Stimme in den Ausschüssen werden künftig von Hammerschmid und Ludwig Schechinger wahrgenommen, heißt es weiter. Selbstverständlich werde man weiterhin mit Trapp sachorientiert zusammenarbeiten.

Trapp selbst wollte sich auf Nachfrage unserer Zeitung bislang nicht äußern.

Thomas Stockmaier, der gemeinsame Bürgermeisterkandidat von FDP und UW, betont, es habe wegen des Wechsels von Trapp kein böses Blut gegeben. Die Wolnzacher SPD bedauert indes nach Worten von Hammerschmid die Kandidatur von Trapp auf der Listenverbindung von FDP und UW. „Gerne hätte ihn die SPD auf ihrer eigenen Liste als Kandidat geführt“, sagt der Ortsvorsitzende, der selbst als Listenführer und Bürgermeisterkandidat ins Rennen geht.

Der Schritt von Trapp hat, so Hammerschmid, „seinen eigenen Worten uns gegenüber nichts mit der SPD zu tun.“
Dies könne Hammerschmid nur bestätigen.
 „Von unserer Seite aus gab es keinerlei Unstimmigkeiten innerhalb der Partei, der Fraktion oder auch zwischen einzelnen Personen und Gernot Trapp.“ Die Entscheidung Trapps läge allein in seinem persönlichem Ermessen.

Die Wolnzacher SPD bezieht sich mit ihrem Schritt auf Paragraf 6 der Partei-Statuten („Unvereinbarkeit“). Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der SPD ist demnach:

  • die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen konkurrierenden politischen Partei oder Wählervereinigung,
  • die Tätigkeit, Kandidatur oder Unterschriftsleistung für eine andere konkurrierende politische Partei oder Wählervereinigung
  • die Kandidatur gegen die von der zuständigen Parteigliederung bereits beschlossene Nominierung für ein öffentliches Amt oder Mandat.

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