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Hintergrund der Anhebung zum November ist, dass die Beträge so kalkuliert werden müssen, dass sie kostendeckend sind.

(ty) Wie das Landratsamt mitteilt, ändern sich ab 1. November dieses Jahres die Fleischbeschau-Gebühren im Kreis Pfaffenhofen. "Jede Kreisverwaltungs-Behörde ist gesetzlich verpflichtet, die Fleischbeschau-Gebühren für ihr Gebiet kostendeckend zu kalkulieren und zu erheben", erklärt dazu Ursula Gerle-Müller vom Sachgebiet "Gesundheitlicher Verbraucherschutz" am Landratsamt. Eine vor kurzem durchgeführte Überprüfung zeigte ihren Worten zufolge auf, dass eine Anhebung der Gebühren "unumgänglich ist". Die letzte Gebühren-Anpassung erfolgte zum Oktober 2015.

 

Ab 1. November werden laut heutiger Mitteilung bei Hausschlachtungen von den amtlichen Tierärzten für die Schlachttier- und Fleisch-Untersuchung folgende Beträge pro Tier eingehoben:

  • Schwein/Ferkel: 25,50 Euro (bisher: 22,50)
  • Rind/Kalb: 28,50 Euro (25,50)
  • Schaf/Ziege: 17 Euro (15)
  • Einhufer: 42 Euro (38)
  • andere Paarhufer: 27 Euro (25)
  • Gehegewild: (ohne Schwarzwild) 26 Euro (23)
  • Wildschwein im Gehege: 33 Euro (30)
  • erlegtes Haarwild (ohne Schwarzwild): 18,50 Euro (16,50)
  • erlegtes Schwarzwild: 26 Euro (23)
  • Hasen und Kaninchen: 11 Euro (10)

Die Gebühr für die gesonderte Trichinen-Untersuchung bei Wildschweinen beträgt weiterhin zehn Euro.

 


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