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Landratsamt hat Sperrgebiet um den Privat-Weiher errichtet. Die Virus-Erkrankung sei nicht auf den Menschen übertragbar.

(ty) In einem privaten Angel-Weiher im Kreis Neuburg-Schrobenhausen ist die anzeige-pflichtige Virus-Erkrankung IHN (Infektiöse Hämatopoetische Nekrose) nachgewiesen worden. Das wurde heute aus dem Landratsamt gemeldet. Die Kreisbehörde hat nach eigenen Angaben um diesen Fisch-Teich, der in Haselbach bei Ehekirchen liegt, ein Sperrgebiet entlang des Krebsbachs und des Kohlbachs bis zur Landkreis-Grenze sowie ein Überwachungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet.

 

Das Veterinäramt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ermittle derzeit, wie sich die Fische mit der Seuche infiziert haben. Veterinäramts-Leiter Dr. Johannes Riedl kann den Angaben zufolge den Forellenzucht-Betrieb, aus dem die eingesetzten Fische vermutlich stammen, als Quelle der Seuche ausschließen: "Wir haben den Betrieb untersucht und umfangreich beprobt", erklärte er. Und: "Es konnten keine Erreger nachgewiesen werden."

 

"Die Fisch-Seuche IHN ist eine Virus-Erkrankung bei Fischen, die nicht auf den Menschen übertragbar ist", heißt es in einer aktuellen Mitteilung aus dem Landratsamt. "Der Verzehr von Fisch ist daher unbedenklich." Die Fisch-Seuche trete hauptsächlich bei Fischen der Gattung Salmoniden auf, meist bei Regenbogenforellen. Übertragen werde die Seuche "in der Regel beim Zukauf von infizierten Fischen, aber auch durch Erreger im Wasser oder auf Gerätschaften". Symptome seien beispielsweise eine dunkle Verfärbung der Haut, punktförmige Blutungen in der Muskulatur, hervorstehende Augen und eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere.

 

Da es sich bei IHN um eine anzeigen-pflichtige Seuche handelt, bittet das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen alle Fischhaltungs-Betriebe darum, ihrer Registrierungs-Verpflichtung gemäß Paragraf 6 der Fischseuchen-Verordnung nachzukommen. "Betroffen sind alle Teich-Anlagen, in denen Satzfische und Speisefische gehalten werden, die für den Verkauf und den Eigenbedarf bestimmt sind", wird dazu erklärt. Bei weiteren Fragen sowie für die Anmeldung von Fischhaltungen ist das Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 84 31) 57 - 2 88 erreichbar.


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