"Aufgrund der festgestellten Aufsichtspflicht-Verletzung wurde die Begehung vorsätzlicher Straftaten aus dem Unternehmen heraus ermöglicht", so die Staatsanwaltschaft.
(ty) Der Diesel-Skandal kommt Audi teuer zu stehen. Die Staatsanwaltschaft München II hat gegen den Autobauer "wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen" eine Geldbuße in Höhe von 800 Millionen Euro verhängt. Audi hat das akzeptiert und wird keine Rechtsmittel einlegen, wie beide Seiten erklären. "Aufgrund der festgestellten Aufsichtspflicht-Verletzung wurde die Begehung vorsätzlicher Straftaten aus dem Unternehmen heraus ermöglicht", so die Staatsanwaltschaft. Das wegen der Diesel-Affäre geführte Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Audi sei damit rechtskräftig abgeschlossen. Die Justiz-Behörde stellt aber klar. "Der Bußgeld-Bescheid hat keine Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre."
Mit der per heutigem Bescheid verhängte Geldbuße gegen Audi wird laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft München II "eine fahrlässige Aufsichtspflicht-Verletzung nach § 130 OWiG (Ordnungswidrigkeiten-Gesetz) im Zusammenhang mit der Erteilung von behördlichen Genehmigungen für Diesel-Fahrzeuge, die nicht den regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den Ausstoß von Stickoxiden entsprachen, und dem Vertrieb dieser Fahrzeuge geahndet". Betroffen seien zum einen von der Audi AG hergestellte V6- und V8-Diesel-Aggregate, die in Fahrzeugen der Marken Audi, Volkswagen und Porsche eingebaut waren, sowie zum anderen Audi-Fahrzeuge, die mit Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288 der Volkswagen AG ausgestattet waren.
"Die Sachverhalte beziehen sich auf den Zeitraum 2004 bis 2018 und umfassen den europäischen und den US-amerikanischen Markt sowie bestimmte weitere Absatzmärkte – insgesamt zirka 4,992 Millionen Fahrzeuge", erläutert die Staatsanwaltschaft in ihrer heutigen Pressemitteilung. Bezüglich eines Teils dieser Fahrzeuge, darunter zirka 470 000 mit V6- und V8-Diesel-Motoren der Audi AG, lägen bislang abschließende Beanstandungen durch das Kraftfahrtbundesamt vor.
"Aufgrund der festgestellten Aufsichtspflicht-Verletzung wurde die Begehung vorsätzlicher Straftaten aus dem Unternehmen heraus ermöglicht", heißt es von der Staatsanwaltschaft. Die Möglichkeit der Verhängung einer Geldbuße gegen das Unternehmen ergebe sich aus Paragraf 30 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes. Die Höhe der Geldbuße, so wird erklärt, setze sich "aus einem Ahndungs- und einem Abschöpfungsteil" zusammen.
Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit wurde laut Staatsanwaltschaft der gesetzliche Höchstbetrag von fünf Millionen Euro festgesetzt. "Mit den übrigen 795 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der Audi AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft." Hierbei seien Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge, ersparte Aufwendungen für die Herstellung zulassungs-konformer Fahrzeuge sowie Wettbewerbs-Vorteile berücksichtigt worden.
"Diesen Vorteilen wurden die von der Audi AG bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt und auch die in den USA im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre geleisteten erheblichen Straf- und Vergleichszahlungen berücksichtigt", erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Hajo Tacke von der Staatsanwaltschaft München II.
Von dem Bußgeld-Bescheid unberührt bleiben nach Angaben der Staatsanwaltschaft zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre – insbesondere auch Ansprüche, die bereits bei Zivilgerichten anhängig seien. Außerdem, so wurde ebenfalls klargestellt: "Der Bußgeld-Bescheid hat keine Auswirkungen auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre. Dies gilt für die Verfolgung sowohl von Straftaten als auch von Ordnungswidrigkeiten." Der frühere Audi-Boss Rupert Stadler sitzt bekanntlich seit Monaten in Untersuchungshaft.
Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II ist es – so konkretisierte Audi seinerseits in einer aktuellen Mitteilung – "zu Aufsichtspflicht-Verletzungen in der Organisationseinheit 'Abgas Service / Zulassung Aggregate' bei der Prüfung von Fahrzeugen auf ihre regulatorische Konformität gekommen".
Diese Aufsichtspflicht-Verletzungen seien nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft München II mitursächlich dafür gewesen, dass im Zeitraum seit 2004 fortwirkend bis zum Jahr 2018 bestimmte von der Audi AG entwickelte Diesel-Aggregate des Typs V6 und V8 nicht den regulatorischen Vorgaben entsprachen.
Außerdem habe die Audi AG nicht erkannt, dass die von der Volkswagen AG entwickelten Dieselmotoren der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Software-Funktion ausgestattet gewesen seien.
Die Audi AG hat nach heutiger Mitteilung aus dem Unternehmen die verhängte Geldbuße "nach eingehender Prüfung akzeptiert und wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen". Weiter heißt es vom Ingolstädter Autobauer: "Die Audi AG bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung für die vorgefallenen Aufsichtspflicht-Verletzungen."
Die fällige Zahlung in Höhe von 800 Millionen Euro wird sich massiv auf die Geschäftszahlen auswirken. Dazu erklärte das Unternehmen heute: "Unter Einbeziehung der Sondereinflüsse aus dem Bußgeld-Bescheid wird der Audi-Konzern wesentliche finanzielle Spitzenkennzahlen aus seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2018 deutlich unterschreiten."