Nach den Geschehnissen am gestrigen Morgen in Kelheim laufen die Ermittlungen. Die Polizei bittet um Hinweise.
(ty) Gestern Vormittag ist der örtlichen Polizeiinspektion gegen 8.40 Uhr mitgeteilt worden, dass an diesem Morgen gegen 7 Uhr mehrere Schülerinnen der Grundschule Kelheim-Nord in der Kelheimwinzerstraße von einer unbekannten Person angesprochen und offenbar auch fotografiert worden seien. Das wurde heute Vormittag von der Polizei bekanntgegeben. "Nach ersten Erkenntnissen gibt es noch keine verwertbaren Hinweise auf den Verdächtigen", heißt es weiter. "Er soll in einem silbernen Pkw unterwegs gewesen sein." Was bislang bekannt ist.
Der Ermittlungsdienst der Kelheimer Inspektion habe sich am heutigen Donnerstag der Sache angenommen, erklärte ein Polizei-Sprecher. Sollten sich im Rahmen der Ermittlungen neue Erkenntnisse ergeben, wollen die Beamten dies unverzüglich bekanntgeben. Im Zusammenhang mit dem Vorfall werden etwaige Zeugen gebeten, sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer (0 94 41) 50 42 -0 an die Polizeiinspektion Kelheim zu melden.
Update:
"Nach eingehender Befragung der vier betroffenen Kinder erhärtete sich der erste Verdacht nicht", teilte die Kelheimer Polizei am heutigen Nachmittag mit. "Die neun und zehn Jahre alten Mädchen aus Kelheim machten unterschiedliche Angaben zu dem Vorfall, woraus sich nach gründlicher Prüfung keine konkrete Gefahr für die Kinder ableiten ließ." Eine stichhaltige Personen-Beschreibung liege derzeit ebenfalls nicht vor, "da die Angaben über die Person erheblich voneinander abweichen".
Das beschriebene Verhalten der unbekannten Person deute, so heißt es weiter, "somit abschließend nicht auf ein verdächtiges Ansprechen von Kindern hin". Die Kelheimer Polizei erklärte: "Tatsächlich wurden die Kinder offenbar gar nicht von der Person angesprochen." Die zuständigen Ermittler "warten nun auf etwaige Hinweise aus der Bevölkerung zu der unbekannten Person, um den Fall definitiv klären zu können".
Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang "um Aufmerksamkeit und zeitnahe Mitteilung, wenn diesbezüglich verdächtige Wahrnehmungen gemacht werden". Insbesondere wäre für die Gesetzeshüter ein Pkw-Kennzeichen als beweiskräftiger Hinweis von großer Bedeutung für zukünftige Ermittlungen.