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Im zweiten Halbjahr 2018 sind viele Anleger auf Betrüger im Internet hereingefallen, die ihnen offenbar Binäre Optionen angeboten haben. 

(ty) Aufgrund einer Reihe von Betrugsfällen im Zusammenhang mit angeblichen Geldanlagen in Binären Optionen, warnt die Kriminalpolizei Ingolstadt vor Angeboten dieser Anlageform. Diese sollen laut heutiger Mitteilung der Beamten im Internet Kleinanlegern offeriert werden. In den vorliegenden Fällen wurde ein Schaden von rund 70 000 Euro angerichtet.

Grundsätzlich handelt es sich bei Binären Optionen (ausführliche Erklärung am Ende des Artikels) um eine am Finanzmarkt zulässige Anlageform. Jedoch hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im März 2018 ein Verbot der Vermarktung und des Vertriebs an Kleinanleger zu deren Schutz erlassen. Somit verstoßen Angebote an Privatpersonen, solche Optionen zu erwerben, gegen geltendes Recht.

Trotzdem werden von betrügerischen Anbietern weiterhin Binäre Optionen angeboten - und zwar Kleinanlegern im Internet. Die Täter stellen laut Kripo dabei Internetseiten online, die den Eindruck von Handelsplattformern vermitteln. Den Opfern, die sich von den offerierten hohen Gewinnspannen zunächst zu kleineren Geldüberweisungen verleiten lassen, werden anfangs virtuell hohe Gewinne suggeriert, so dass diese in der Folge häufig höhere Summen für den angeblichen Optionshandel überweisen.

Zum Teil erfolgen sogar Telefonanrufe von angeblichen Brokern, die die späteren Geschädigten überzeugen wollen, höhere Beträge anzulegen. Tatsächlich werden die überwiesenen Geldbeträge aber nicht für eine derartige Anlage verwendet und sind für die "Anleger“ vollumfänglich verloren. Zudem werden auf diesen dubiosen Internetplattformen von den Tätern auch weitere Anlageprodukte wie Aktien, Devisen und Kryptowährungen zum Handel angeboten, welche nach Angaben der Beamten ebenso keinen realen Hintergrund haben.

Die Vorgehensweise der Betrüger ist damit vergleichbar mit sogenannten Fakeshops, in denen nicht existente Waren angeboten werden. Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat in ihrem Zuständigkeitsbereich vor allem während des zweiten Halbjahres 2018 eine Zunahme derartiger Betrugsfälle festgestellt. Knapp 70 000 Euro verloren die dabei betrogenen Anleger. Die Ermittler des Betrugsdezernats schließen nicht aus, dass es weitere Fälle gibt, die von den Geschädigten gar nicht angezeigt wurden.

Tipps der Kriminalpolizei:

  • Beachten Sie, dass Verkauf, Vermarktung und Vertrieb von Binären Optionen an Kleinanleger nicht zulässig ist.
  • Seien Sie misstrauisch bei Angeboten im Internet, die hohe Gewinne mit der Geldanlage in Binären Optionen versprechen.
  • Bevor Sie Geld über Internetplattformen anlegen, informieren Sie sich über unabhängige Quellen vor allem im Hinblick auf die Seriosität der Anbieter und das angebotene Produkt.
  • Informationsquellen hierfür können die Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) sein.

So funktionieren Binäre Optionen:

Eine Binäre Option kann laut Verbraucherzentralen als Basiswert eine Einzelaktie, Indizes wie den Dax, Rohstoffkurse oder Wechselkurse haben. Konkret könnte die Binäre Option zum Beispiel vorsehen, dass der Dax bis zum Ende der nächsten Stunde den Wert von 12 000 Punkten erreicht, der Goldkurs bis zum Tagesende den Wert von 1300 Punkten oder der Wechselkurs vom Dollar zum Euro bis zum Monatsende die Parität von 1:1.

Falls der Basiswert bis zum Laufzeitende den vorgegebenen Kurs oder Preis erreicht, erhalten die Anleger von Binären Optionen in der Tat hohe Renditen von durchaus 70 bis 90 Prozent, in Einzelfällen sind sogar Renditen von mehreren hundert Prozent möglich. Wird der vorgegebene Kurs dagegen nicht erreicht, ist das eingesetzte Kapital, je nach Ausgestaltung, ganz oder zumindest zum großen Teil verloren.


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