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Fast jedes Kind hat inzwischen ein Handy, nicht selten ein Smartphone. Das birgt Gefahren, wie ein aktueller Fall unterstreicht.

(ty) Fast jedes Kind hat ein Handy – spätestens mit dem Wechsel zu einer weiterführenden Schule handelt es sich dabei zumeist um ein Smartphone mit Internet-Zugang. Das birgt allerdings Gefahren. Dies zeigt ein aktueller Fall an einer oberfränkischen Realschule, von dem die Polizei jetzt berichtet. Eine Fünftklässlerin verschickte über die App „Snapchat“ Nacktfotos von sich an einen Jugendlichen – und die Bilder machten dann die Runde. Die Polizei nimmt diesen Fall zum Anlass, um zu warnen und den Eltern Tipps zu geben. 

„Bilder, die einmal versendet sind, lassen sich nicht wieder zurückholen“, sagt Katrin Schamel, Präventionsbeauftragte beim Polizeipräsidium Oberfranken. Dies gelte nicht nur für „WhatsApp“ oder „Facebook“, sondern auch für „Snapchat“ – einer App, bei der die versendeten Schnappschüsse eigentlich nach zehn Sekunden wieder verschwinden sollten und so genannte Storys nach 24 Stunden. Allerdings: Per Bildschirmscreen kann jedes Foto blitzschnell abfotografiert, gespeichert und weiterverbreitet werden. 

Offiziell ist Snapchat laut Polizei ab 13 Jahren zugelassen – die Schülerin, deren Bilder im aktuellen Fall an ihrer eigenen Schule und wohl auch darüber hinaus verbreitet worden waren, ist allerdings jünger. Auch beim Nachrichtendienst „WhatsApp“, der offiziell ab 16 Jahren zugelassen ist, sind nach Erkenntnissen der Polizei die meisten Kinder zu finden, sobald sie ein Handy haben.

Die Polizei rät: Eltern, die ihren Kindern den Zugang zu einem internetfähigen Telefon erlauben, sollten ihre Sprösslinge deshalb unbedingt ganz genau und immer wieder auf die Gefahren hinweisen, die damit verbunden sind. Generell gelte, dass Kinder und Jugendliche auf allzu private Bilder verzichten sollten, denn Aufnahmen, die einem hinterher unangenehm sein könnten oder sogar schaden, haben im Netz nichts zu suchen – auch wenn sie kurzfristig vielleicht für viele Smileys, Daumen-hoch oder Likes führen. Denn „online ist online“, sagt Expertin Schamel: „Einmal veröffentlichte Bilder können nicht mehr eingefangen werden.“ 

Den aktuellen Fall hatte der Schulleiter der Polizei gemeldet. Lehrer waren den Angaben zufolge auf die Problematik aufmerksam geworden, weil das Mädchen begonnen hatte, sich aus Verzweiflung selbst zu verletzen. „Mehrere Telefone wurden beschlagnahmt, der Straftatbestand der Verbreitung von Kinderpornographie steht im Raum“, teilten die Ermittler dazu mit. 

Die Polizei rät:

  • Weisen Sie Ihre Kinder genau auf die Gefahren des Internets hin. Sie sollten keine privaten Bilder im Internet versenden und keine Bilder von anderen weiterleiten.
  • Kursieren Bilder online, die einem unangenehm sind, können Eltern oder Jugendliche selbst diese dem Betreiber sowie Stellen wie www.jugendschutz.net oder www.internet-beschwerdestelle.de melden.
  • Melden Sie sich in schweren Fällen bei der Polizei. 

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