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Inzwischen hat die Behörde das Malheur korrigiert. Nun wird, wie eigentlich beabsichtigt, an die Hundehalter appelliert.

Von Alfred Raths

Für Aufregung hat am gestrigen Dienstag ein Verbotsschild des Pfaffenhofener Landratsamts gesorgt, wonach im Pörnbacher Ortsteil Puch das gesamte westlich des Orts gelegene Areal vorübergehend weder betreten noch befahren werden durfte. Als Grund für diese Maßnahme wurde der Schutz der heimischen Vogelwelt angegeben. Ausgenommen von der Regelung seien lediglich "Dienstfahrzeuge", stand da neben der Teerstraße zu lesen.

 

Betroffen von dieser durchaus überraschend erlassenen Regelung war unter anderem auch die Zufahrt zum Sportplatz und zum Klubheim des örtlichen Burschenvereins. Allerdings ignorierten oder übersahen sämtliche Verkehrsteilnehmer und Fußgänger diesen behördlichen Fingerzeig: Die Straße wurde wie üblich von Spaziergängern, Landwirten, Radlern und Autofahrern frequentiert.

 

Das zunächst angebrachte Schild verbot sowohl den Durchgang als die Durchfahrt.

Eine Nachfrage unserer Zeitung bei der Pfaffenhofener Kreisbehörde hat inzwischen ergeben, dass es sich bei dem zunächst aufgestellten Schild um eine Verwechslung gehandelt habe. Die in Puch platzierte Verbots-Tafel war demnach eigentlich für ein anderes Gebiet im Landkreis bestimmt. Am heutigen Vormittag wurde das Malheur korrigiert. Zum Schutz der Wiesenbrüter weist das nun in Puch angebrachte Schild die Hundebesitzer darauf hin, ihre Tiere anzuleinen.

Das "neue" Schild weist auf das Wiesenbrüter-Gebiet hin – verbunden mit der Bitte, Hunde an die Leine zu nehmen.

Zum Hintergrund: 

Behörde appelliert an alle Hundehalter im Kreis Pfaffenhofen

Der Brachvogel ist wieder da: Landratsamt richtet Appell an Bürger


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