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"Unaufschiebbare Arbeiten" wurden von den Polizisten nicht gesehen. Den Bauern drohen nun Bußgelder.

(ty) Mehrere Landwirte sind am gestrigen Nachmittag angezeigt worden, weil sie gegen das Gesetz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen verstoßen haben sollen. Festgestellt worden waren die im Raum stehenden Missachtungen laut heutiger Mitteilung von Beamten der Beilngrieser Polizeiinspektion bei einer Streifenfahrt im Bereich Pförring (Kreis Eichstätt). Die Gesetzeshüter stellten die Personalien der Landwirte fest. Über die Ahndung der etwaigen Ordnungswidrigkeiten entscheidet nun das Landratsamt: Saftige Bußgelder drohen.

 

Wie die Polizei mitteilt, seien zwischen 14 und 14.40 Uhr bei insgesamt vier Landwirten in der Umgebung von Pförring Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen festgestellt worden. Berichtet wird konkret von Anböschungs-Tätigkeiten, vom Verankern von Hopfendrähten im Boden, außerdem von der Bodenbearbeitung mit Hilfe von Traktor und Anbau-Geräten sowie vom Ausbringen von Saatgut auf einem Zuckerrüben-Acker mit einer Maschine. Hierbei seien sowohl landwirtschaftliche Schlepper als auch – meist ausländische – Arbeiter im Einsatz gewesen.

 

Als Begründung für das sonntägliche Treiben seien von den Landwirten zwar "unaufschiebbare Arbeiten" wegen der Witterungs-Verhältnisse angeführt worden. "Dies dürfte jedoch aufgrund der ruhigen Wetterlage kaum zu begründen sein", so ein Polizei-Sprecher. Jedenfalls seien die Personalien der Verantwortlichen festgestellt worden. Die Meldungen über die im Raum stehenden Ordnungswidrigkeiten würden nun dem Landratsamt Eichstätt "zur weiteren Entscheidung vorlegt".

Hier geht's zum Wortlaut des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage.


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