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Wie ein 32-jähriger Münchner eine 19-Jährige aus Dachau geprellt haben soll.

(ty) Ein 32-jähriger Münchner ist vor dem Dachauer Amtsgericht wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Dachauer Polizeiinspektion berichtet heute von dem Fall um einen zwielichtigen Handy-Tausch, der den Mann nach umfangreichen Ermittlungen letztlich auf die Anklagebank gebracht hat. Geprellt wurde demnach eine 19-Jährige aus Dachau, die im März dieses Jahres ein hochwertiges Handy auf einer Online-Plattform für 600 Euro zum Verkauf offeriert hatte.

 

Laut Polizei hatte sich damals auch sofort ein Interessent gemeldet. Der habe das Smartphone allerdings nicht kaufen wollen, sondern sein angeblich noch höherwertiges Handy zum Tausch angeboten. Zusätzlich habe er noch zehn Euro verlangt. "Die Dachauerin ließ sich auf diesen Handel ein", berichtet ein Polizei-Sprecher, "beide trafen sich wenige Tage später am Bahnhof in Dachau und tauschten dort die Handys." Auch die zehn Euro seien dabei übergeben worden. Zuhause habe die junge Frau dann allerdings festgestellt, dass das erhaltene Mobiltelefon defekt war. Problem: Irgendwelche Personalien waren nach Angaben der Polizei zwischen den beiden nicht ausgetauscht worden. 

 

Als die 19-jährige Dachauerin dann zwecks Erstattung einer Anzeige bei den Gesetzeshütern vorstellig geworden sei, konnte sie – außer einer vagen Personen-Beschreibung – keinerlei Hinweise auf den mutmaßlichen Betrüger geben. Doch die Beamten waren trotzdem erfolgreich: "Über umfangreiche Recherchen in den sozialen Medien konnte ein 32-jähriger Münchner als Täter ermittelt werden", erklärte heute ein Sprecher. Das Handy der jungen Frau konnte allerdings nicht mehr aufgefunden werden: Der Beschuldigte hatte es zu diesem Zeitpunkt angeblich bereits weiterverkauft.

 


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