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Es geht immer noch um die Folgen eines BT-Ausbruchs, der im Februar in Baden-Württemberg festgestellt worden war. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich.

(ty) Wie das Landratsamt heute mitgeteilt hat, gibt es im Kreis Pfaffenhofen in Zusammenhang mit den Maßnahmen wegen der in Baden-Württemberg ausgebrochenen Blauzungen-Krankheit (BT) jetzt Änderungen in der Region. Konkret ändern sich demnach die angeordneten Sperrgebiete sowie die so genannten Verbringungs-Regelungen. Den Angaben zufolge gelten im Kreis Pfaffenhofen ab Samstag, 18. Mai, nur mehr die Gemeinden Hohenwart und Gerolsbach als Sperrgebiet. Wie im Februar ausführlich berichtet, waren zunächst auch Reichertshofen, Scheyern, Pörnbach, Jetzendorf, Baar-Ebenhausen, Manching und Pfaffenhofen betroffen.

 

Nach Angaben des Landratsamts dürfen aus den Gemeinden Hohenwart und Gerolsbach für das BT-Virus empfängliche Zucht- und Nutztiere – Rinder, Schafe, Ziegen – nur nach den bayernweit geänderten Bedingungen ins freie Gebiet gebracht werden. Das bedeutet: nach einer vollständigen Grundimmunisierung und einer Wartezeit (35 Tage mit, 60 Tage ohne Blutuntersuchung).

"Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb des Sperrgebiets sowohl innerhalb als auch nach außerhalb des Landkreises ist auch weiterhin mit Genehmigung des jeweils zuständigen Veterinäramts ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich", heißt es aus dem Landratsamt. Voraussetzung dafür sei, dass die Tiere beim Verbringen keine Symptome aufweisen, die auf Blauzungen-Krankheit hinweisen und dass der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungen-Krankheit gesperrt sei.

 

Die genauen Bedingungen, insbesondere für das Verbringen von Jungtieren oder zu den Tierhalter-Erklärungen, sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen vom 15. Mai veröffentlicht ist. Diese ist auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de eingestellt; hier der direkte Link.

Gemäß Verordnung war – wie damals berichtet – um einen Blauzungen-Krankheit-Ausbruch im Februar dieses Jahres im Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) ein 150-Kilometer-Sperrgebiet errichtet worden. In diesem liegen auch die beiden Kommunen Hohenwart und Gerolsbach, zumindest deren überwiegendes Gemeinde-Gebiet.

 

"Die Blauzungen-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Wiederkäuer, die durch Viren verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen wird", erklärt das Landratsamt zum Hintergrund. Und: "Für Menschen ist die Blauzungen-Krankheit eine völlig ungefährliche Tierseuche. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden."

Dr. Maike Schäfer vom Veterinäramt Pfaffenhofen appelliert nochmals eindringlich an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter im Landkreis, ihre Tiere gegen BTV-4 und BTV-8 impfen zu lassen. "Die Tierseuchenkasse Bayern unterstützt auch weiterhin die Impfung mit einem Zuschuss", betont sie. Mit zunehmenden Außentemperaturen steige die Gefahr des Gnitzenfluges, damit die Gefahr neuer BT-Infektionen und die dann notwendige Erweiterung des Sperrgebiets. Ein freier Handel sei nur mit geimpften Tieren sicherzustellen.

Erstmeldung zum Thema:

Blauzungen-Krankheit: Restriktions-Gebiete jetzt auch im Kreis Pfaffenhofen


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