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Der AWP sammelt mit der zweiten Rate für heuer insgesamt 3,62 Millionen Euro ein. Nächstes Jahr ändern sich die Preise. Aktuelle Infos für die Gebühren-Zahler.

(ty) Auf dem Gebühren-Konto des Abfallwirtschafts-Betriebs im Kreis Pfaffenhofen (AWP) werden demnächst Zahlungs-Eingänge in Höhe von knapp 3,62 Millionen Euro erwartet. Das teilte Werksleiterin Elke Müller heute auf Anfrage unserer Zeitung mit. Hintergrund des Geldregens: Die zweite Rate der Abfall-Gebühren für heuer wird zum 15. Juli fällig. Laut Müller sind aktuell im Landkreis insgesamt knapp 40 000 gebührenrelevante Abfall-Behälter ausgegeben. Der Klassiker ist dabei die 80-Liter-Restmülltonne, davon stehen im Landkreis rund 29 680 Stück. Wir haben die wichtigsten Infos für Gebühren-Zahler zusammengefasst und erklären, warum sich die Preise nächstes Jahr ändern.

Neben den knapp 29 700 klassischen 80-Liter-Tonnen gibt es nach Angaben des AWP momentan im Landkreis rund 6700 Restmüll-Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern sowie 3130 Stück, in die 240 Liter passen. Hinzu kommen noch rund 390 kleine Restmüll-Container mit einem Volumen von 1,1 Kubikmetern. Aber das nur am Rande. Der Abfallwirtschafts-Betrieb weist darauf hin, dass die zweite Rate der Abfall-Entsorgungs-Gebühren für dieses Jahr am 15. Juli fällig wird.

Wichtig für die Gebühren-Zahler ist jetzt vor allem: Soweit dem AWP keine Einzugs-Ermächtigung (Sepa-Mandat) vorliegt, müssen die Landkreis-Bürger fristgerecht zu den beiden Fälligkeits-Terminen – 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres – die jeweils fälligen Gebühren an den AWP von sich aus entrichten. Bei Zahlern mit entsprechender Einzugs-Ermächtigung werden die Gebühren indes, wie gewohnt, vom Konto abgebucht. 

Wichtig ist: Die Erteilung eines Sepa-Mandats für die Fälligkeit ab 15. Juli kann von Bürgern nur noch bis Freitag, 28. Juni, dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können laut AWP für die anstehende Gebühren-Fälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden. Das bedeutet in der Praxis: Bürger, die erst nach dem 28. Juni ein Lastschrift-Mandat erteilen, müssen die jetzt fälligen Abfallgebühren selbst überweisen – oder bar bezahlen. 

Für bargeldlose Zahlungen an den AWP ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen/Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Der AWP bittet in diesem Zusammenhang dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die genannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben. 

Bareinzahlungen werden in der Geschäftsstelle des AWP an der Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen während der üblichen Öffnungszeiten angenommen. Übrigens: Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich auch aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 beziehungsweise gegebenenfalls danach ergangenen Bescheiden.

Die Bürger im Landkreis Pfaffenhofen durften sich – wie mehrfach berichtet – zuletzt über fallende Müllgebühren freuen. Diese Senkung fiel zwar überschaubar aus, doch die wirklich gute Nachricht war dabei vor allem, dass diese neuen Preise insgesamt vier Jahre lang gelten – für 2016 bis einschließlich heuer. Das heißt: Frühestens für das kommende Jahr wäre im Landkreis erst wieder mit einer Erhöhung der Gebühren zu rechnen.

Bis zur jüngsten Gebühren-Änderung kostete die Standard-Restmülltonne (80 Liter) pro Jahr 139,80 Euro, das waren 11,65 Euro im Monat. Seit der Senkung zum Jahr 2016 zahlt man nur mehr 135 Euro per anno beziehungsweise 11,25 Euro im Monat. Das entsprach immerhin einer Reduzierung um 3,4 Prozent und bedeutet seither eine jährliche Ersparnis von immerhin 4,80 Euro.

Mit der damals vom Kreistag beschlossenen Senkung setzte sich der Trend der fallenden Müllgebühren im Landkreis Pfaffenhofen erfreulich fort. Im Jahr 2005 musste man für eine 80-Liter-Tonne noch 228 Euro per anno hinlegen, derzeit sind es gerade mal 135 Euro. Landrat Martin Wolf (CSU) sprach deshalb auch von einem guten Signal an die Bürger und sah das Abfall-System des Landkreises bestätigt. Zugleich bat er die Bürger auch weiterhin um konsequente Müllvermeidung und Mülltrennung.

Geschenkt wird den Landkreis-Bürgern allerdings durch eine solche Gebühren-Senkungen nichts. Ihnen soll auf diesem Wege im Grunde nur das zurückgegeben werden, was sie in den Jahren zuvor sozusagen zu viel bezahlt haben. Denn der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises übernimmt mit der Entsorgung eine hoheitliche Aufgabe, bei der er mittelfristig kostendeckend zu arbeiten hat.

Auf Dauer darf der AWP also weder draufzahlen noch sich bereichern. Deshalb werden die Müllgebühren auch alle paar Jahre wieder angepasst. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Über die Jahre hatte sich zuletzt auf dem Konto des AWP einiges angesammelt: Insgesamt waren es knapp 4,3 Millionen Euro (inklusive Zinsen), die die Bürger sozusagen zu viel bezahlt hatten. Man spricht deshalb von einer "Überdeckung". 

Und genau diese Überdeckung sollte in den Jahren 2016 bis 2019 durch reduzierte Müllgebühren an die Bürger zurückgegeben werden. Deshalb waren die Preise neu kalkuliert worden. Die seither geltenden Gebühren wurden dabei so berechnet, dass der AWP im hoheitlichen Bereich der Müllabfuhr in den genannten Jahren jeweils ein Minus von rund 1,1 Millionen Euro macht – dann wären die 4,3 Millionen Euro aufgebraucht.

Für den Zeitraum ab 2020 werden die Gebühren anhand der dann aktuell vorliegenden Zahlen und Prognosen wieder neu berechnet. Diese Neu-Kalkulation wird im Laufe dieses Jahres vorgelegt. Dann werden die künftig anvisierten Gebühren in den politischen Landkreis-Gremien thematisiert sowie schließlich abgesegnet. Erst dann ist offiziell klar, wieviel die Bürger ab dem Jahr 2020 für die Abfall-Entsorgung zahlen müssen.

Wie damals beschlossen, gelten seit dem Jahr 2016 und noch bis Ende dieses Jahres folgende Gebühren:

  • Restmülltonne 80 Liter: 135 Euro im Jahr (zuvor 139,80)
  • Restmülltonne 120 Liter: 201,44 Euro (209,64)
  • Restmülltonne 240 Liter: 404,88 Euro (419,28)
  • Restmülltonne 1100 Liter: 1855,68 Euro (1921,44)  

In diesen Gebühren enthalten sind auch bereits die Biotonne (60 Liter) und die Papiertonne (240 Liter). Wenn nur eine Person auf einem Grundstück wohnt, gibt es übrigens eine Ermäßigung; dann werden für die 80-Liter-Restmülltonne plus Biotonne und Papiertonne im Jahr nur 101,28 Euro (zuvor 104,76) fällig. 

Wer eine zusätzliche Biotonne (60 Liter) braucht, zahlt dafür im Jahr 33,12 Euro (zuvor 33,23). Eine weitere 120-Liter-Biotonne kostet jährlich 66,24 Euro (zuvor: 66,48). Für eine zusätzliche 240-Liter-Papiertonne werden im Jahr 10,80 Euro (zuvor: 15,72) fällig, eine zusätzliche 1100-Liter-Papiertonne kostet jährlich 49,56 Euro (zuvor 72,00). Für den Kauf eines Restmüllsacks (70 Liter) muss man derzeit einmalig 4,50 Euro hinlegen.

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