Die Beamten erinnern an die "Verwüstungen der vergangenen Jahre" und an das von der Gemeinde erlassene Feier-Verbot.
(ty) "Die Polizei Beilngries gratuliert allen Schülern der Abschluss-Klassen zum hoffentlich bestandenen Schulabschluss und wünscht viel Spaß beim Feiern." Mit diesen Worten beginnt eine Pressemitteilung der Beamten, die gestern veröffentlicht worden war. Allerdings weisen die Gesetzeshüter in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Feiern am beliebten Kratzmühlsee bei Kinding (Kreis Eichstätt) verboten sind. "Obwohl dies nach den Verwüstungen der vergangenen Jahre allgemein bekannt sein dürfte und die Schulen dies jedes Jahr neu in den Abschluss-Klassen kommunizieren", habe sich gestern "eine Halbklasse der Realschule Beilngries" zum Feiern an dem Gewässer eingefunden.
Die jungen Leute hatten nach Angaben der Beilngrieser Polizeiinspektion "mit mehreren Einkaufswagen" Alkohol an den See geschafft und "nahmen samt Bierflaschen ein Bad im See". Noch nicht einmal zum Öffnen der Flaschen habe man den Badebereich verlassen. "Genau solches Verhalten", erinnert ein Polizei-Sprecher, habe in der Vergangenheit dazu geführt, dass wegen Scherben und Kronkorken im Wasser "Teile des Sees gesperrt werden mussten".
Mit erheblichem finanziellen Aufwand habe die Gemeinde Kinding anschließend die Badebereiche saniert sowie dann per Satzung ein Verbot für derartige Feiern erlassen. Aus diesem Grund sei die gestrige Sause auch von den angerückten Polizeibeamten aufgelöst worden. "Die Klasse war sicher nicht begeistert darüber, räumte jedoch anstandslos ihre Sachen zusammen und verließ den See", heißt es weiter. Ein Sprecher kündigte zudem an: "Ob die Einkaufwagen wie versprochen tatsächlich ihren Besitzer erreichen, werden wir überprüfen."