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Einem anderen Verkehrsteilnehmer war die unsichere Fahrweise des Roller-Lenkers aufgefallen.

(ty) Die Aufmerksamkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers ist am gestrigen Abend einem Motorroller-Fahrer im Gemeinde-Bereich von Gerolsbach zum Verhängnis geworden. Der 63-Jährige war nicht nur ziemlich besoffen auf Tour, sondern auch gar nicht im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis. Jetzt drohen dem Gerolsbacher gleich zwei Strafanzeigen: eine wegen Trunkenheit im Verkehr und eine wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Wie die Pfaffenhofener Polizeiinspektion heute berichtet, war dem besagten Zeugen die unsichere Fahrweise des Roller-Lenkers aufgefallen. Er habe diesen deshalb zunächst angehalten sowie dann auch zur Rede gestellt. Dabei habe er deutlichen Alkohol-Geruch bei dem 63-Jährigen bemerkt. Die angerückten Beamten stellten bei dem Gerolsbacher dann auch 1,56 Promille fest.

Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, auch wenn kein Unfall passiert. Der 63-Jährige musste deshalb, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, und blickt nun einem Strafverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt entgegen. Für gewöhnlich wird von den Gesetzeshütern auch der Führerschein einkassiert. Was allerdings, so heißt es weiter, in diesem Fall nicht möglich war, "da der 63-jährige nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist".


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