Er erfasste mit seinem Pkw einen 31-Jährigen und türmte, nachdem er mitbekommen hatte, dass die Polizei gerufen wurde.
(ty) In Richtung der Südlichen Ringstraße ist am gestrigen Abend gegen 21.20 Uhr in Ingolstadt ein 31-Jähriger auf der Asamstraße zur Kreuzung "Am Konkordiaweiher" gefahren. Da die Ampel laut Polizei für ihn Rotlicht zeigte und er nach links abbiegen wollte, ordnete er sich entsprechend ein und hielt mit seinem Simson-Motorrad an. "Er stand bereits einige Sekunden, als der nachfolgende 58-Jährige, ebenfalls aus Ingolstadt, mit der linken Seite seines Citroen den wartenden Kleinkraftrad-Fahrer rechtsseitig erfasste", berichtet ein Polizei-Sprecher.
Obwohl der 31-Jährige den Sturz noch abfangen konnte, habe er sich dabei leicht verletzt. Außerdem sei bei dem Unfall ein Sachschaden in Höhe von ungefähr 500 Euro entstanden. Der 58-Jährige habe zunächst auch angehalten und den Zweirad-Lenker um eine unproblematische Regelung der Angelegenheit gebeten. Als er jedoch dann bemerkt habe, dass der 31-Jährige die Polizei verständigte, sei er davongefahren. Was ihn nicht vor handfesten Konsequenzen bewahren sollte. Ganz im Gegenteil.
Der 58-Jährige, so wurde heute gemeldet, bekam wenig später bei sich zu Hause nämlich Besuch von den Beamten der Ingolstädter Polizeiinspektion. Und was der Zweirad-Fahrer bereits am Unfallort bemerkt hatte, bestätigte sich nun auch für die Gesetzeshüter: Der Citroen-Lenker habe unter Alkohol-Einfluss gestanden. Ein Test habe bei dem Mann dann auch 1,34 Promille ergeben, hieß es heute. Damit hätte selbst dann eine Straftat vorgelegen, wenn kein Unfall geschehen wäre.
Der Beschuldigte musste, wie in solchen Fällen üblich, seinen Führerschein gleich abgeben. Außerdem blickt er nun – wegen des Unfalls im Rausch – einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs entgegen. Damit verbunden ist in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis. Obendrein wird sich der 58-Jährige wegen der ihm zur Last gelegten Unfallflucht sowie wegen einer fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall verantworten müssen.