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34-Jähriger hatte 0,8 Promille, als es in Ingolstadt schepperte. Bei Beteiligung an einem Unfall drohen ab 0,3 Promille Konsequenzen.

(ty) Zum Glück nur leichte Verletzungen hat sich am späten gestrigen Abend ein alkoholisierter Radler bei einem Verkehrsunfall in Ingolstadt zugezogen. Allerdings steht dem Mann jetzt ein Strafverfahren ins Haus – weil er um die 0,8 Promille intus hatte, als es krachte. Das Unglück ereignete sich gegen 23 Uhr auf der Goethestraße bei der Einmündung zur Nürnberger Straße. Der 34-Jährige überquerte nach Angaben der Polizei mit seinem Drahtesel die Goethestraße – von der Nürnberger Straße kommend – in Richtung Frühlingstraße, hierbei achtete er nicht auf den Verkehr.

Eine 34-jährige Pkw-Lenkerin war indes auf der Goethestraße stadtauswärts unterwegs. "Als der von links kommende Radfahrer plötzlich vor ihrem Fahrzeug auftauchte, brachte sie ihren Skoda noch durch eine Vollbremsung zum Stillstand", berichtet ein Polizei-Sprecher. "Der Radfahrer konnte jedoch nicht rechtzeitig anhalten und fuhr in die Fahrerseite des Pkw." Durch den Aufprall sei er zu Boden gestürzt und habe sich die Verletzungen zugezogen. Unmittelbar darauf sei er wieder aufgestanden und habe sich davongemacht. Die Autofahrerin verständigte via Handy die Polizei.

Da sich mittlerweile auch der Radler per Mobiltelefon gemeldet hatte, begaben sich beide Unfallbeteiligte zur örtlichen Verkehrspolizei. Dort erfolgte dann auch die Unfallaufnahme. Im Zuge dessen sei bei dem Radler Alkohol-Geruch festgestellt worden: Ein Test habe rund 0,8 Promille ergeben. Der 34-Jährige musste sich deshalb einer Blutentnahme unterziehen. "Da bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall ein Grenzwert von 0,3 Promille gilt, muss sich der Radfahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten", erklärt ein Polizei-Sprecher. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde auf rund 2000 Euro geschätzt.


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