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Zwei Männern blüht ein Fahrverbot, mindestens einem ein Strafverfahren, einer könnten sogar den Führerschein verlieren.

(ty) Fall 1: Da er mit seinem E-Scooter in Ingolstadt auf dem Radweg der Peisserstraße entgegen der vorgeschriebenen Richtung unterwegs war, wurde gestern gegen 23.45 Uhr ein 41-Jähriger angehalten. Bei der Kontrolle wurde eine "deutliche Alkoholisierung" festgestellt. Da der Ingolstädter laut Polizei zu einem freiwilligen Alko-Test nicht bereit war, wurde eine Blutentnahme angeordnet, die auf der Polizei-Dienststelle von einem hinzugezogenen Arzt durchgeführt wurde.

Zum Hintergrund erklärt ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei: "Da der E-Scooter als Elektro-Kleinstfahrzeug eben auch ein Kraftfahrzeug ist, erwarten den E-Scooter-Fahrer – je nach Ergebnis – nun ein Bußgeld-Bescheid in Höhe von über 500 Euro inklusive einem Monat Fahrverbot, oder, falls der Wert über 1,1 Promille liegt, ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, was den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen würde." So schnell kann man auch als E-Scooter-Fahrer seinen Führerschein los sein.

Fall 2: Gegen Mitternacht unterzogen Beamte der örtlichen Polizeiinspektion einen 33-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Theresienstraße in Ingolstadt einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle. Hierbei wurde bei dem Einheimischen Alkohol-Geruch wahrgenommen. Ein Test ergab dann einen Wert von knapp über 0,8 Promille. Da, wie eingangs dargelegt, für E-Scooter-Lenker die gleiche Promille-Grenze wie für Pkw-Fahrer gilt, erwartet den Mann nun eine Anzeige wegen einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit. Diese hat neben einem Bußgeld und Strafpunkten in Flensburg auch ein Fahrverbot zur Folge.

Fall 3: Gegen 1.15 Uhr wurde ein auf der Schillerbrücke in Ingolstadt fahrender E-Scooter-Lenker angehalten und kontrolliert, da an seinem Gefährt kein Versicherungs-Kennzeichen zu erkennen war. Im Zuge der Überprüfung stellte sich dann heraus, dass der Fahrer, ein 23-jähriger Ingolstädter, für seinen E-Scooter keine Versicherung hat und den E-Scooter somit ohne die erforderliche Zulassung führte. Seine Weiterfahrt wurde unterbunden. "Gegen den Ingolstädter wurde ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungs-Gesetz eingeleitet", erklärte dazu ein Polizei-Sprecher.

Fall 4: Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle wurde ein in Ingolstadt lebender Türke, der mit seinem E-Scooter in Ingolstadt auf der Richard-Wagner-Straße in Richtung Westpark unterwegs war, kurz nach 2 Uhr angehalten. Im zuge der Kontrolle zeigte sich, dass der 36-jährige Alkohol getrunken hatte. Ein freiwilliger Test ergab einen Wert von mehr als 0,5 Promille. Den Mann erwarten nun ein Bußgeld in Höhe von gut 500 Euro sowie ein vierwöchiges Fahrverbot. Seine Weiterfahrt wurde von den Gesetzeshütern unterbunden. 


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