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16-Jähriger wieder einmal von der Schrobenhausener Polizei erwischt. Diesmal wurde seine Maschine beschlagnahmt 

(ty) Fast schon kurios mutet die Geschichte um einen unbelehrbaren und offenbar notorischen Schwarzfahrer an, von dem die Schrobenhausener Polizeiinspektion heute berichtet. Nachdem der 16-Jährige bereits zwei Mal ohne die nötige Fahrerlaubnis mit seinem vom Mofa zum Gelände-Motorrad aufgemotzten Gefährt erwischt worden war, sollte er sich deshalb gestern am Amtsgericht in Neuburg verantworten. Auf dem Weg dorthin wurde er von der Polizei gestoppt – weil er wieder mit der besagten Maschine und freilich immer noch ohne den nötigen Führerschein unterwegs war.

Auf dem Weg zum Dienstantritt war gestern Mittag gegen 12.15 Uhr einem Beamten der Polizeiinspektion Schrobenhausen auf der parallel zur Bundesstraße B300 verlaufenden Ortsverbindungsstraße zwischen Peutenhausen und Schrobenhausen das Gelände-Motorrad mit Versicherungs-Kennzeichen aufgefallen, das laut Auto-Tacho mit ungefähr 75 Kilometer pro Stunde in Richtung Schrobenhausen unterwegs war. Dem Gesetzeshüter waren, wegen vergangener Kontrollen, sowohl der Zweirad-Lenker als auch die Maschine nicht unbekannt.

Der 16-jährige Motorrad-Fahrer, der aus dem Gemeinde-Bereich von Gachenbach stammt, war nach Angaben der Polizei nämlich bereits am 12. September sowie erneut am 25. Oktober kontrolliert worden – und hatte dabei jeweils nicht die nötige Fahrerlaubnis vorlegen können. Gestern nun sei der junge Mann dann auf der Augsburger Straße in Schrobenhausen zu einer neuerlichen Verkehrs-Kontrolle gestoppt worden. Erneut mit strafrechtlichen Konsequenzen.

Laut Schilderung der Polizei wurde gestern wiederum festgestellt, dass das als Mofa (25 km/h) eingetragene Fahrzeug des jungen Mannes durch technische Veränderungen zu einem Leichtkraftrad umgebaut worden war, wodurch die Betriebs-Erlaubnis erloschen war. Und wofür der 16-Jährige nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorzeigen konnte, weil er nach Angaben der Polizei eben nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist.

Der junge Verkehrs-Sünder habe gegenüber den Beamten erklärt, dass er gerade auf dem Weg nach Neuburg an der Donau gewesen sei, wo am Amtsgericht die beiden zurückliegenden Delikte verhandelt werden sollten. "Das Gelände-Motorrad des unbelehrbaren Jugendlichen wurde daraufhin auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt", so ein Polizei-Sprecher. Den 16-Jährigen erwarte erneut eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.


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