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Wer mit erloschener Fahrerlaubnis-Klasse ein entsprechendes Fahrzeug steuert, begeht eine Straftat. Verlängerungen sollte man rechtzeitig beantragen.

(ty) Fahrerlaubnis-Inhaber, die die Klassen C1 und C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE (Lkw und Bus) besitzen, sollten ihren Karten-Führerschein regelmäßig daraufhin überprüfen, ob die befristeten Klassen noch gültig und nicht bereits erloschen sind. Darauf weist das Pfaffenhofener Landratsamt in einer aktuellen Mitteilung hin. "Die Überprüfung ist möglich, wenn Sie Ihren Kartenführerschein zur Hand nehmen und auf der Rückseite in der Spalte 11 nachsehen", erklärt Monika Reisner von der hiesigen Fahrerlaubnis-Behörde: "Dieses Datum darf nicht abgelaufen sein, ansonsten ist diese Fahrerlaubnis-Klasse erloschen."

Die Behörde betont: Wird ein Fahrzeug einer abgelaufenen Fahrerlaubnis-Klasse gesteuert, handelt es sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis – eine Straftat! Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis-Klasse könne bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden, ohne dass dem Antragsteller dadurch ein Nachteil entstehe. "Eine frühzeitige Antragstellung ist insbesondere deshalb auch sinnvoll, da der Zeitraum der Antrags-Bearbeitung und die Auslieferung durch die Bundesdruckerei in Berlin variieren können", so Reisner. "Die Führerschein-Klasse gilt erst dann als verlängert, wenn das Führerschein-Dokument ausgehändigt wurde."

Sofern eine Fahrerlaubnis-Klasse bereits abgelaufen sei, könne ein Antrag nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Hierzu sei jedoch zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass der Antragsteller die jeweiligen Klassen auch gefahren habe (Fahrpraxis-Nachweis). Weitere Informationen zum Thema findet man auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/führerschein/verlängerung. Die Fahrerlaubnis-Behörde des Landkreises Pfaffenhofen ist telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 5 07 zu erreichen.


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