Pro Blaumach-Tag werden bis zu 30 Euro fällig, besonders ins Geld geht es bei "Wiederholungs-Tätern". Im vergangenen Jahr kamen 14 000 Euro an Bußgeldern zusammen.
(zel) Schulschwänzen im Kreis Pfaffenhofen kann so richtig teuer werden! Nicht nur, weil man einiges verpasst, sondern weil unentschuldigtes Fehlen mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im vergangenen Jahr hat die Kommunalaufsicht am hiesigen Landratsamt insgesamt 140 Bußgeld-Bescheide (Vorjahr: 200) wegen Schulversäumnissen erlassen – unterm Strich wurden dabei Bußgelder in Höhe von rund 14 000 Euro fällig (Vorjahr: 24 000 Euro). Aber wann und wie wird Schulschwänzen geahndet? Wir fassen zusammen. Und eines gleich vorab: Pro Blaumach-Tag drohen bis zu 30 Euro Strafe.
Wie eine Sprecherin der Pfaffenhofener Kreisbehörde gegenüber unserer Zeitung erklärt, wird das Landratsamt von der jeweiligen Schule ab dem dritten Tag des unentschuldigten Fehlens eines Schülers informiert. Dann erfolge eine Anhörung: Der Schüler oder dessen Eltern könnten dann darlegen, aus welchem triftigen Grund unentschuldigt gefehlt worden sei – zum Beispiel könne auch noch nachträglich ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Wenn allerdings kein triftiger Grund für das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht vorliege, dann ergehe ein Bußgeld-Bescheid.
Und wie teuer wird's dann? Bei erstmaliger Anzeige fallen nach Angaben des Landratsamts 15 Euro Bußgeld für jeden unentschuldigten Fehltag an, bei "Wiederholungs-Tätern" sind es sogar 20 Euro pro Tag. Bei Schülerinnen und Schülern ab einem Alter von 14 Jahren werde der Bußgeld-Bescheid an den Schüler sowie an die Erziehungsberechtigten zugestellt; bei Schülern ab einem Alter von 18 Jahren ergehe der Bescheid nur an den mutmaßlichen Blaumacher selbst.
Doch damit nicht genug, denn: "Falls im Rahmen der Anhörung festgestellt wird, dass die Eltern ihrer Erziehungspflicht nicht nachgekommen sind, wird zusätzlich gegen diese ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet", heißt es aus dem Landratsamt: Das Bußgeld betrage hier vom ersten Fehltag an zehn Euro pro Tag – und zwar unabhängig davon, ob der Schüler erstmalig oder schon öfter geschwänzt hat. Unterm Strich können also für den Schüler sowie die Eltern zusammen pro Fehltag satte 30 Euro zusammenkommen. Das Geld landet übrigens in der Landkreis-Kasse.
Von den eingangs genannten 140 Bußgeld-Bescheiden über insgesamt 14 000 Euro, die im vergangenen Jahr von der Pfaffenhofener Behörde verschickt worden sind, ergingen übrigens 81 an die Schüler selbst, 59 wurden den jeweiligen Erziehungsberechtigten zugestellt. Diese Zahlen hat Heinz Taglieber, der Leiter der Kommunalaufsicht am Landratsamt, gestern offiziell bekanntgegeben.
Betroffen waren seinen Worten zufolge 62 Berufsschüler, 18 Mittelschüler, und ein Förderschüler – ergibt zusammen die genannten 81 Pennäler, denen ein Bußgeld-Bescheid ins Haus geflattert ist. Von diesen 81 Schülern waren laut aktueller Mitteilung 54 männlich und 27 weiblich – 48 Prozent Prozent haben den Angaben zufolge eine ausländische Staatsangehörigkeit, 52 Prozent sind deutsche Schüler.
Zum Vergleich: Im Jahr 2018 waren 200 Bußgeld-Bescheide über insgesamt 24 000 Euro verschickt worden. Davon ergingen 141 an die Schüler selbst, 59 wurden den jeweiligen Erziehungsberechtigten zugestellt. Betroffen waren damals 105 Berufsschüler, 26 Mittelschüler, ein Gymnasiast, drei Realschüler und sechs Berufsoberschüler – ergibt zusammen die genannten 141 Pennäler, denen ein Bußgeld-Bescheid ins Haus flatterte. Von diesen 141 Schülern waren laut Behörde 109 männlich und 32 weiblich – 61,7 Prozent haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, 38,3 Prozent sind deutsche Schüler.
Wiederum im Jahr zuvor hatte die Kommunalaufsicht insgesamt 130 Bußgeld-Bescheide wegen Schulversäumnissen erlassen. Insgesamt waren dabei Bußgelder in Höhe von rund 15 000 Euro zusammengekommen: Von den 130 Bescheiden waren 88 an die Schüler selbst gegangen, 42 den jeweiligen Erziehungsberechtigten zugestellt worden. Betroffen waren 71 Berufsschüler und 54 Mittelschüler sowie zwei Berufsoberschüler und drei Grundschüler. Von den 88 Schülern, an die in jenem Jahr der Bußgeld-Bescheid direkt adressiert war, waren 64 männlich und 24 weiblich – 57 Prozent hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft, 43 Prozent die deutsche.