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Junger Mann war mit Hoverboard unterwegs: Gefährt nicht für den Straßenverkehr zugelassen, Fahrer ohne Führerschein und möglicherweise berauscht.

(ty) Am gestrigen Nachmittag ist in Schrobenhausen ein junger Mann von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion einer Kontrolle unterzogen worden, weil er gegen 14 Uhr mit einem so genannten Hoverboard auf dem Gehweg an der Regensburger Straße unterwegs war. Ein solches Hoverboard ist ein Fahrzeug mit zwei parallelen Rädern und zwei gegeneinander beweglichen Plattformen für die Füße; es wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert. Im Gegensatz zu einem Segway, fehlt bei einem Hoverbord eine Lenkstange. Und jetzt zum Problem.

Diese Fortbewegungsmittel seien nicht für den öffentlichen Straßenverkehr – hierzu zähle auch der Gehweg – zugelassen, erklärt die Polizei. Zudem werde für diese Gefährte ein Führerschein benötigt. Im vorliegenden Fall sei erschwerend hinzugekommen, dass der gestoppte junge Mann gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Zudem steht laut heutiger Mitteilung der Verdacht im Raum, dass er zum Zeitpunkt der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Den Verkehrs-Sünder erwarte jetzt eine Strafanzeige wegen mehrerer Delikte.


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