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Reinigungs-Unternehmer war bei Durchsuchungen auf dem Oktoberfest festgenommen worden.

(ty) Das Landgericht München I hat am gestrigen Mittwoch einen unter anderem auf dem Oktoberfest und dem Nockherberg tätigen Reinigungs-Unternehmer und Personal-Dienstleister zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. "Grund sind die Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern in Höhe von 3,5 Millionen Euro, außerdem Insolvenz-Verschleppung und Bankrott", fasst der Zoll in einer aktuellen Pressemitteilung zusammen.

Der Angeklagte war den Angaben zufolge bei Durchsuchungs-Maßnahmen auf dem Münchner Oktoberfest im Jahre 2018 durch das Hauptzollamt München und die Steuerfahndung München im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I festgenommen worden. Er befinde sich seither in Haft. "Vorangegangen waren intensive Ermittlungen", berichtet der Zoll. Der Angeklagte beschäftigte laut Zoll in mehreren Jahren insgesamt knapp 300 Personen, für die er jedoch keine oder kaum Abgaben zahlte und somit schwarz anstellte.

Im Wiesn-Festzelt "Winzerer Fähndl" 70 bis 80 Personen für Zelt- und WC-Reinigung sowie für die Küche, am Münchner Flughafen 20 bis 30 Personen als Küchenpersonal, zudem in namhaften Münchner Gastronomie-Betrieben für die Reinigung und die Küche.

Erfolglos versuchte er laut Schilderung des Zoll, all dies zu verschleiern, indem er wiederholt neue Firmen gründete, sie später in die Insolvenz trieb und Strohmänner als Scheingeschäftsführer einsetzte, obwohl er diese tatsächlich selbst leitete. Strafmildernd habe sich das Geständnis des Angeklagten ausgewirkt. 


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