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Sie stellen sich als unwirksam oder zumindest zu hoch heraus, sagt der Vorsitzende Johannes Gold. Info-Abend mit Fachanwalt.

(ty) Es gehört wohl zu den unangenehmsten Schreiben, die man im Briefkasten finden kann: Der Vermieter möchte die Miete erhöhen. Bei einem Info-Abend des Pfaffenhofener Mietervereins legte Stephan Ebner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, im Zentrum für Berufs- und Familien-Förderung im früheren Rot-Kreuz-Haus in der Kreisstadt dar, wie Mieter eine Miet-Erhöhung transparent überprüfen können und was sie bei einer Miet-Erhöhung beachten sollten.

Zunächst sei wichtig, dass der Vermieter nicht einfach einseitig eine höhere Miete festlegen könne: "Die Miet-Erhöhung wird nur wirksam, wenn Sie zustimmen." Bevor Mieter das tun, sollten sie die Miet-Erhöhung allerdings gründlich überprüfen, denn es seien viele formale Dinge zu beachten.

In diesem Zusammenhang warnte der Experte davor, einfach die höhere Miete zu überweisen: "Denn das kann Ihnen als Zustimmung ausgelegt werden", sagte er an die Adresse der Mieter. Das Gesetz gebe Mietern mindestens zwei Monate Zeit zur Überprüfung.

Außer formalen Vorgaben – wie dass die Miet-Erhöhung zumindest in Textform sein und von allen Vermietern an alle Mieter gerichtet sein müsse – gebe es verschiedene Fristen zu beachten. Zum Beispiel gebe es in Pfaffenhofen eine so genannte Kappungs-Grenze. Dadurch dürfe in Pfaffenhofen die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent erhöht werden. Am wichtigsten sei aber, dass die Miet-Erhöhung eine Begründung enthalte. Aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt berichtet Ebner: "Wir erleben immer wieder, dass zur Begründung einfach ein Ausdruck aus Immobilienscout mit der Überschrift Mietspiegel verwendet wird. Das ist natürlich kein Mietspiegel."

Eine Miet-Erhöhung müsse in Pfaffenhofen zwingend mit dem offiziellen Mietspiegel der Stadt begründet werden, den es bekanntlich seit einigen Jahren gibt und der nun neu erstellt wird (8000 Mieter erhalten Fragebögen: Neuer Mietspiegel für Pfaffenhofen). Dabei müsse der Vermieter darlegen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete der Wohnung im Mietspiegel sei und wie die Wohnung in den Mietspiegel eingestuft werde – zum Beispiel nach Alter, Größe oder Ausstattung.

Die Zuhörer, von denen die meisten offenbar selbst kürzlich mit einer Miet-Erhöhung konfrontiert waren, stellten während des Vortrags konkrete Fragen und wollten insbesondere wissen, wie sie sich gegen eine unberechtigte Miet-Erhöhung wehren können. Wenn eine Miet-Erhöhung sich als unwirksam herausstelle, sollten Mieter auf keinen Fall sofort reagieren, rät Ebner: "Sie müssen keinen Widerspruch einlegen."

Eine fachkundige Überprüfung lohne sich, wie der Vorsitzende des Mietervereins und Organisator des Abends, Johannes Gold, herausstellte: "Zwei Drittel aller Miet-Erhöhungen stellen sich bei der Beratung unserer Mitglieder als unwirksam oder zumindest zu hoch heraus." 

Der Mietspiegel sei dabei die einzige Möglichkeit für Mieter, eine Miet-Erhöhung ohne Gerichtsverfahren zu überprüfen. Der Mietspiegel helfe auch privaten Vermietern, die aus dem Mietspiegel ablesen könnten, welche Miete sie für ihre Wohnung berechtigt verlangen können.

Der Mietspiegel wurde von der Stadt erstmals 2016 aufgelegt und muss nach vier Jahren erneuert werden. Derzeit wird von der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein und Interessen-Vertretern der Vermieter ein neuer Mietspiegel erarbeitet. Rund 8000 Mieter-Haushalte erhalten dazu in diesen Tagen einen Fragebogen. Der neue Mietspiegel ist laut Gold entscheidend vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarkts in Pfaffenhofen.

"Wir haben durchgesetzt, dass es noch in diesem Jahr einen echten Mietspiegel gibt, der nicht nur die teuersten Wohnungen auf dem Markt berücksichtigt, sondern fast alle." Der Mietspiegel sei aber eine politische Entscheidung. "Darüber entscheidet der neu gewählte Stadtrat. Und wenn es keine Mehrheit für den Mietspiegel gibt, können die Mieten in Pfaffenhofen bald einfach und ganz legal um 15 Prozent erhöht werden."


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