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Neben Asylbewerbern könne auch abgelehnten und ausreise-pflichtigen Ausländern die Tätigkeit als Erntehelfer genehmigt werden, so das Landratsamt.

(ty) "Das bayerische Staatsministerium des Innern hat Vollzugs-Lockerungen bei der Saison-Beschäftigung verfügt, nachdem die Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen der Corona-Krise als systemrelevante Infrastruktur eingestuft wurde", teilte das Pfaffenhofener Landratsamt heute mit. Dies habe zur Folge, dass neben Asylbewerbern, die grundsätzlich Anspruch auf eine Beschäftigungs-Erlaubnis hätten, nun auch Personen, die im Besitz einer aufenthalts-rechtlichen Duldung seien, also abgelehnten und ausreise-pflichtigen Ausländern, die Tätigkeit als Erntehelfer genehmigt werden könne.

"Bei der einzelfall-bezogenen Ermessens-Prüfung wird laut Erläuterung der Kreisbehörde als gewichtiger positiver Punkt nun die Aufnahme einer Beschäftigung als Erntehelfer berücksichtigt. "Ausschlussgründe stellen nur Straftaten, Identitäts-Täuschungen oder zum Beispiel die Herkunft aus einem sicheren Staat dar", heißt es. "Weiter können Ausländer mit einer Aufenthalts-Erlaubnis zur Arbeit, die nun infolge der Krise ausgestellt worden sind, eine Arbeits-Genehmigung als Erntehelfer beantragen."

Zum Vorgehen wurde dargelegt: Wenn ein Betrieb geeignete Arbeiter gefunden habe, müsse vor Beschäftigungs-Beginn der Kontakt mit der Ausländer-Behörde am Pfaffenhofener Landratsamt aufgenommen werden. Die Telefonnummer lautet (0 84 41) 27 - 5 62. Abschließend erklärt das Landratsamt: "Zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung werden diese Anfragen bevorzugt behandelt."

Zum Hintergrund: Saisonarbeitskräften und Erntehelfern wird seit gestern die Einreise nach Deutschland im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen nicht mehr gestattet. Dies hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer nach Abstimmung im Bundeskabinett zur weiteren Eindämmung der Infektions-Gefahren durch das Corona-Virus angeordnet. 

Die Regelung gilt den Angaben des Bundesinnenministeriums zufolge für Einreisen aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden – unter anderem Bulgarien und Rumänien –, sowie für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden. Diese zusätzlichen Einreise-Beschränkungen seien erforderlich, um die Infektions-Gefahren im grenzüberschreitenden Verkehr zu minimieren. Die Regelung gelte bis auf Weiteres.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick  


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