Betroffene auch in Alten-, Pflege- und Behinderten-Einrichtungen. 310 positiv auf das Virus getestete Personen gelten als genesen.
(ty) Allein am heutigen Donnerstag sind bis 17 Uhr weitere 32 Personen aus dem Kreis Dachau positiv auf das neuartige Corona-Virus getestet worden. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Infektionen in dem Landkreis auf 606. Nach Angaben des Landratsamts gelten allerdings auch bereits insgesamt 310 Personen als genesen und sind aus der Quarantäne entlassen worden. Nach bisherigem Stand sind neun Personen aus dem Landkreis Dachau gestorben, bei denen das Virus bestätigt war.
In der Asylbewerber-Unterkunft in Odelzhausen konnte laut Landratsamt die Quarantäne für den Großteil der Bewohner aufgehoben werden. Dafür gebe es in einigen wenigen anderen Asyl-Unterkünften "einzelne positiv getestete Personen", wurde gestern erklärt. "Diese stehen, zusammen mit den vom Gesundheitsamt ermittelten direkten Kontakt-Personen, unter häuslicher Quarantäne sowie ärztlicher Überwachung."
In den Unterkünften seien mehrsprachige Informations-Schreiben mit Verhaltens-Hinweisen ausgehängt worden. Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter des Landratsamts – "Kümmerer" – sowie der in einzelnen Unterkünften anwesende Sicherheitsdienst überwachen die Einhaltung, so die Kreisbehörde.
Auch in mehreren Alten- und Pflege- sowie Behinderten-Einrichtungen gebe es einige Corona-Fälle. Die Bereiche seien ebenfalls unter Quarantäne gestellt, inklusive des dort gegebenenfalls im direkten Kontakt gewesenen Pflegepersonals.
Die in all diesen Einrichtungen von den Quarantäne-Maßnahmen jeweils nicht betroffenen Bewohner dürften sich unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Ausgangs-Beschränkungen frei bewegen, also die Unterkünfte oder Einrichtung bei Vorliegen triftiger Gründe – zum Beispiel Arbeit, Einkaufen, unaufschiebbare Arzt- oder Behörden-Besuche, aber auch für Spaziergänge – verlassen. Dabei seien selbstverständlich die geltenden Abstands-Regelungen zu beachten.
Das Landratsamt wies in diesem Zusammenhang nochmals nachdrücklich darauf hin, "dass Besuche von Bewohnerinnen und Bewohnern aus Asyl-Unterkünften sowie Alten-, Pflege- oder Behinderten-Einrichtung in Privatwohnungen unzulässig sind, selbst wenn es sich um Familien-Angehörige handelt". Eine Zuwiderhandlung stelle eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat dar und gefährde die Einrichtungen mit ihren Bewohnern und Mitarbeitern. Daher gelte auch ein striktes Besuchsverbot für die genannten Unterkünfte und Einrichtungen.