Trotz der Corona-Beschränkungen hatte eine Familie am gestrigen Nachmittag Besuch aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen.
(ty) Eine Familie aus dem Bereich von Oberhausen bei Neuburg an der Donau ist am gestrigen Nachmittag trotz der wegen der Corona-Pandemie geltenden Ausgangs-Beschränkungen zu Besuch bei einer befreundeten Familie in Münchsmünster gewesen. Während die Kinder – zwei Sprösslinge der Familie, die zu Gast war, und ein Kind der heimischen Familie – zusammen im Garten spielten, hielten sich die Eltern gemeinsam in der Wohnung an der Rößstraße auf. So schildert die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Geisenfeld die Situation.
Die von den angerückten Beamten vor Ort angetroffenen Erwachsenen seinen "bezüglich der geltenden Ausgangs-Beschränkung belehrt" worden, berichtet ein Polizei-Sprecher. Die Erwachsenen verhielten sich seinen Worten zufolge "hierbei teilweise uneinsichtig". Die vier Erwachsenen, nach Angaben der Gesetzeshüter allesamt zwischen 27 und 33 Jahre alt, erwarte jetzt eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektions-Schutz-Gesetz. Sie müssen sich damit auf ein Bußgeld einstellen.
Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße