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Razzia bei 24-Jährigem: Er sitzt mittlerweile wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldfälschung in U-Haft.

(ty) In einem nach eigenen Angaben deutschlandweit einmaligen Fall haben Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) im Landkreis Freising Falschgeld in Höhe von rund 145 000 Euro sichergestellt. Der Tatverdächtige 24-Jährige befindet sich laut heutiger Mitteilung wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldfälschung in Untersuchungshaft. "In enger Zusammenarbeit mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Landshut werden weitere Ermittlungen gegen die Käufer des vom Tatverdächtigen veräußerten Falschgeldes intensiv vorangetrieben", erklärt das LKA und berichtet von weiteren Fällen in Bayern, die die Tragweite dieses Phänomens veranschaulichen.

In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Landshut und nach mehrmonatiger Ermittlungsarbeit durchsuchten die Beamten der Falschgeld-Zentralstelle des LKA laut heutiger Mitteilung in den frühen Morgenstunden des 29. April zwei Wohnsitze des 24-jährigen Tatverdächtigen im Landkreis Freising. Ihm werde vorgeworfen, seit Anfang des Jahres Falschgeld, so genannte Prop-Copy-Banknoten, im Internet erworben sowie deutschlandweit weiterverkauft zu haben. Diese Form der "veränderten Banknoten-Abbildungen" weisen laut LKA in der Regel keine beziehungsweise nur unzureichende Sicherheits-Merkmale auf und tragen auf der Rückseite den Aufdruck "Prop Copy" oder "Copy".

Darüber hinaus sei der Tatverdächtige bereits selbst in die eigene Herstellung von Banknoten-Fälschungen eingestiegen gewesen. Nach Angaben des Landeskriminalamts wurden im Zuge der Durchsuchungsaktion große Mengen von "Prop-Copy-Banknoten" und Euro-Farbkopie-Fälschungen in Höhe von rund 145 000 Euro sowie diverse Herstellungs-Materialien und Drucker sichergestellt.

 

Der Tatverdächtige befinde sich mittlerweile wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldfälschung in Untersuchungshaft. "In enger Zusammenarbeit mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Landshut werden weitere Ermittlungen gegen die Käufer des vom Tatverdächtigen veräußerten Falschgeldes intensiv vorangetrieben", teilte das LKA heute mit.

In Bayern sind in der Vergangenheit bereits mehrere Fälle der illegalen Verbreitung von derartigem Falschgeld bekannt geworden. So waren von der Polizei im Bereich Unterfranken, Landkreis Kitzingen, im Rahmen einer Wohnungs-Durchsuchung bereits im Dezember vergangenen Jahres Hunderte falsche Banknoten sichergestellt worden. Im Bereich der Kriminalpolizei-Inspektion Amberg sei im Februar dieses Jahres gleich mehreren Tatverdächtigen das Handwerk gelegt worden. Im Zuge von intensiven Ermittlungen und Durchsuchungs-Maßnahmen seien so unter anderem "Prop-Copy-Banknoten" in sechsstelliger Höhe sichergestellt und damit eine Verbreitung dieses Falschgeldes verhindert worden.

Dass die Bekämpfung der Verbreitung von Falschgeld von besonderer Bedeutung ist, zeigt laut LKA ein weiterer Fall aus dem Bereich Oberbayern im Landkreis Weilheim-Schongau. In diesem Fall führte ein Schüler an einer Schule in Weilheim größere Geldbündel mit sich und verteilte Geld an seine Mitschüler. Wie sich herausstellte, handelte es sich hierbei um Falschgeld in Form des so genannten Movie-Moneys, welches der strafunmündige Schüler zuvor bei einem Internet-Handel bestellt hatte. Durch aufmerksame Lehrer konnte eine weitere Verbreitung unterbunden werden, so das Landeskriminalamt.

Ähnlich den "Prop-Copy-Banknoten" handle es sich bei "Movie Money" ebenfalls um veränderte Banknoten-Abbildungen, welche für Filmaufnahmen oder Zaubershows hergestellt werden und in der Regel keine Imitationen der Sicherheits-Merkmale des Euro aufweisen. Bereits im Oktober vergangenen Jahres berichtete das LKA über ein französisches Brüderpaar, das in einem Festzelt auf dem Münchner Oktoberfest mit "Movie Money" bezahlen wollte. Bereits damals war eindringlich auf das seit Anfang 2019 stetig ansteigende europaweite Phänomen von "Movie Money" und "Prop Copy" hingewiesen sowie insbesondere vor der Verwendung dieser Noten im Zahlungsverkehr gewarnt worden.

 

Dass es sich bei der Verbreitung von "Prop-Copy-Banknoten" oder "Movie Money" um kein Kavaliersdelikt handelt, zeige ein bis dato ebenfalls deutschlandweit einmaliges Urteil des Amtsgerichts München gegen einen 24-Jährigen aus dem Münchner Stadtgebiet. Falschgeld-Ermittler des LKA hatten den jungen Mann vorläufig festgenommen und in der Folge rund 66 000 Euro Falschgeld sichergestellt, nachdem er versucht hatte, mit einer 50-Euro-Prop-Copy-Note in einem Münchner Bordell zu bezahlen. Der wegen Geldfälschung im Zusammenhang mit "Prop-Copy-Banknoten" Angeklagte befand sich seit Anfang Januar dieses Jahres ununterbrochen in Untersuchungshaft und wurde nun zu einer Freiheitsstrafe und Geldauflage sowie Bewährungs-Auflagen verurteilt.

Der Leiter der Falschgeld-Zentralstelle im LKA, Artur Neuerburg, warnt eindringlich vor der Verwendung von Falschgeld im Zahlungsverkehr. Veränderte Banknoten-Abbildungen seien kein Spielgeld. Es handle sich um Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. Die freie Verfügbarkeit im Internet und die verharmlosende Annahme, mit Spielgeld oder Filmgeld zu bezahlen, sei problematisch.

"Wir werden in unseren Ermittlungen zunehmend mit solchen Fällen konfrontiert", sagt Neuerburg. "Wenn diese Banknoten-Abbildungen mit Euro-Banknoten verwechselt werden können und als echt in den Zahlungsverkehr gebracht werden, handelt es sich um Geldfälschung – ein Verbrechen, welches mit hohen Strafen geahndet wird."

Durch die Prüfmethode "Fühlen-Sehen-Kippen" kann Falschgeld – so rät das LKA – als falsch identifiziert werden. "Prüfen Sie ihr Geld, unmittelbar nachdem Sie es erhalten haben", betont das Landeskriminalamt. "Wenn Sie Falschgeld annehmen und dieses zu spät erkennen, bekommen Sie keine Entschädigung und tragen letztlich den Schaden." Das LKA appelliert: "Sollten Sie Falschgeld erkennen oder sich unsicher sein, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizei-Dienststelle oder Bankfiliale." Wichtig: "Geben Sie das Falschgeld auf keinen Fall an andere Personen weiter, hierdurch können Sie sich strafbar machen!"


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