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Mit den Raupen ist nicht zu spaßen. Ausbreitung auch im Kreis Pfaffenhofen. Wann Bekämpfungs-Maßnahmen nötig sind und wer zuständig ist.

(ty) Der Eichen-Prozessionsspinner ist in weiten Teilen Europas heimisch. Warme und trockene Witterungs-Bedingungen fördern laut Experten die Vermehrung und Ausbreitung dieser Falter-Art. "Im Laufe der letzten Jahre kommt der Eichen-Prozessionsspinner auch häufiger im Landkreis Pfaffenhofen vor und wird verstärkt gemeldet", berichtet Andreas Kastner von der Unteren Naturschutz-Behörde am Landratsamt. Eine Meldepflicht bestehe zwar nicht – allerdings sollte immer die Abwägung erfolgen, ob jemand zu Schaden kommen könne.

Die Raupen des Eichen-Prozessionsspinners mit deren Häutungsresten (Gespinste) können nach Angaben des Landratsamts eine so genannte Raupen-Dermatitis mit zum Beispiel Quaddeln bis hin zu Atemwegsreizungen und sehr starken allergischen Reaktionen auslösen. "Ein Kontakt mit den Raupen und deren Gespinsten ist auch bei älteren Resten zu vermeiden, denn die Brennhaare können über mehrere Jahre hinweg noch wirksam sein", warnt Kastner. Der Lebensraum des wärmeliebenden Nachtschmetterlings seien Eichen mit deren Waldgesellschaften. "Viele dieser Eichen-Bestände haben eine sehr hohe ökologische Wertigkeit."

 

Kastner erklärt: "Vorrangiges Ziel im Management ist es, durch Aufklärung und entsprechende Vorsichts-Maßnahmen, wie zum Beispiel Warnhinweise durch Aufstellen von Schildern, eine Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden." In Bereichen, wo ein unmittelbarer Zusammenhang zu Siedlungen und öffentlichen Einrichtungen – wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen – gegeben sei und damit höhere Gefahren für die Gesundheit zu erwarten seien, könnten Entfernungs- oder Bekämpfungs-Aktionen notwendig sein", so der Fachmann. Bei der Bekämpfung müsse aber immer die Methode mit dem geringsten Eingriff für Mensch und Natur sowie dem größten und nachhaltigsten Erfolg hinsichtlich der Schutzziele angewendet werden.

 

"Die Entfernung der Raupen samt deren Nestern sollte wegen der Gesundheitsgefährdung nur von Fachleuten durchgeführt werden, zumal eventuell verbleibende Reste einer unsachgemäßen Entfernung weiteren Schaden anrichten können", heißt es in einer aktuellen Mitteilung aus dem Landratsamt. Ab April seien an "gefährdungsgeneigten" Stellen Kontrollen auf einen Befall notwendig. Beim Eichen-Prozessionsspinner gebe es keine zentrale Stelle für die Meldung von Fällen. Es seien ein verwaltungs-übergreifendes Vorgehen und eine koordinierte Abgrenzung der behördlichen Tätigkeitsbereiche sowie gegenseitige Unterstützung notwendig.

"Die Verantwortung für die Vermeidung von Gesundheits-Gefahren liegt im ersten Schritt bei den betroffenen Grundstücks-Eigentümern", erklärt das Landratsamt. "Sind Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betroffen, sind die jeweiligen Kommunen die nächste Anlaufstelle." Falle ein Befall in den Zuständigkeits-Bereich der Landwirtschaft oder des Forstes, dann sei das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein Ansprechpartner. Die Untere Naturschutz-Behörde, das Gesundheitsamt wie auch das Gewerbeaufsichtsamt beraten und unterstützen Kommunen sowie Bürger bei fachlichen, medizinischen, organisatorischen sowie naturschutz-fachlichen Fragen.


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