Das Pfaffenhofener Landratsamt informiert über die ausgeweiteten Regelungen und bietet Beratung an.
(ty) Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege habe mit Allgemein-Verfügung vom 18. August kurzfristig eine Verschärfung der Corona-Testpflicht für Saison-Arbeiter angeordnet. Darauf weist das Pfaffenhofener Landratsamt in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung hin und erläutert in diesem Zusammenhang auch die Auswirkungen der nun geltenden Regelungen.
Eine Corona-Testpflicht gilt den Angaben zufolge nunmehr nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten (einschließlich der unentgeltlich tätigen Mitarbeiter, wie zum Beispiel Familien-Mitgliedern), sondern jetzt auch für Betriebe mit drei oder mehr Leih-Arbeitnehmern, Beschäftigten eines Werk-Unternehmens oder Saison-Arbeitskräften.
"Bitte beachten Sie", führt die Landkreis-Behörde aus, "dass die Testpflicht nur für die Leih-Arbeitnehmer, Beschäftigte eines Werk-Unternehmers und Saison-Arbeitskräfte gilt, nicht aber beispielsweise für die Familien-Angehörigen und den Betreiber selbst." Unabhängig davon, so heißt es weiter, "besteht bei der Einreise aus einem Risiko-Gebiet immer eine Testpflicht sowie die Verpflichtung, die Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden."
Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt werde die landwirtschaftlichen Betriebe über den Hopfenpflanzer-Verband und den bayerischen Bauernverband nochmals mit einem klarstellenden Schreiben informieren. Für Rückfragen stehe das Landratsamt telefonisch unter den Nummern (0 84 41) 27 - 14 39 oder (0 84 41) 27 - 20 9 zur Verfügung. Anfragen per E-Mail könnten an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.
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