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Bislang 1397 Infektionen: 1250 Betroffene gelten als genesen, 37 sind gestorben. Aktuell 110 aktive Fälle. Erläuterungen und Zahlen aus den Gemeinden.

(ty) Am heutigen Freitag (Stand: 17 Uhr) sind im Kreis Dachau insgesamt 28 neue Corona-Infektionen gemeldet worden (Gemeinde-Daten siehe Grafik ganz unten). Insgesamt sind hier bislang 1397 Fälle registriert worden. 1250 der Betroffenen gelten bereits als genesen, 110 gelten als derzeit aktive Fälle. Insgesamt 37 Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden waren, sind gestorben. Derzeit befinden sich 488 Menschen aus dem Landkreis als so genannte Kontakt-Personen der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne. Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz beträgt nach Berechnungen des hiesigen Gesundheitsamts momentan 58,48. Damit greifen die von der bayerischen Staatsregierung beschlossenen Regelungen für den Fall, dass die so genannten Corona-Ampel auf Rot springt. Eine neue Allgemein-Verfügung sei in Vorbereitung, wurde aus dem Landratsamt erklärt. 

"Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt und ein zeitnaher, deutlicher Rückgang nicht zu erwarten ist, werden weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemie-Geschehens zwingend notwendig", wurde heute aus dem Dachauer Landratsamt erklärt. Eine neue Allgemein-Verfügung sei derzeit in Vorbereitung. "Außerdem erwarten wir noch heute die gestern angekündigte Neufassung der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung", so ein Sprecher der Landkreis-Behörde. "Darin werden die jüngst zwischen den Ländern abgestimmten und gestern vom bayerischen Kabinett beschlossenen Maßnahmen und Beschränkungen umgesetzt." Lesen Sie dazu: Bayern verschärft Corona-Regelungen für Kreise mit hohen Infektions-Zahlen. Und: "Die Lage ist ernst": Ab morgen gilt die bayerische Corona-Ampel

Teile der in der neu gefassten bayerischen Verordnung geregelten Maßnahmen und Beschränkungen sollen direkt gelten, andere müssen vom Landratsamt Dachau nach eigenen Angaben in Form der Allgemein-Verfügung am Wochenende konkretisiert werden. Landrat Stefan Löwl appellierte heute an alle Bürgerinnen und Bürger, sich konsequent und diszipliniert an diese Vorgaben zu halten. Er bittet zugleich um Verständnis dafür, dass aufgrund der Dynamik Veränderungen und Anpassungen äußerst kurzfristig erfolgen. "Wer Kontakte nicht mehr verfolgen kann, muss Kontakte abbrechen – und dies bedeutet dann Einschränkungen wie in Frankreich oder Spanien", sagte er heute und unterstrich: "Das wollen wir unbedingt vermeiden."

Aufgrund des Anstiegs der Inzidenz werde das Dachauer Gesundheitsamt ab kommender Woche personell weiter verstärkt. Neben zusätzlichem Personal für die Betreuungs- und Kontakt-Personen-Ermittlung im "Contact-Tracing-Team" (CTT) werde ab Montag auch das Bürgertelefon für allgemeine Fragen zu den geltenden Regelungen und Beschränkungen erneut besetzt. Den Angaben zufolge können sich Bürger mit persönlichen und medizin-fachlichen Anliegen unter der Telefonnummer (0 81 31) 74 - 290 wenden. Bürger mit allgemeinen, insbesondere rechtlichen Fragen zu den Maßnahmen und Beschränkungen in Zusammenhang mit der Infektions-Schutz-Verordnung sowie der Allgemein-Verfügung sollen sich unter (0 81 31) 74 - 250 melden. Das Bürgertelefon sei montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr besetzt. Schriftliche Fragen und Anliegen könnten per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden.

 

Ein Sprecher des Landratsamts erklärte außerdem: "Bisher haben wir als Service für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien zwei Mal täglich die Infektionszahlen auf unsere Internetseite gespiegelt, einmal um 16.30 Uhr für die Printmedien vor Redaktionsschluss und einmal um kurz vor Mitternacht mit dem so genannten Tagesabschluss." Als Reaktion auf viele Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung, "aber auch wegen Missverständnissen bei der Interpretation der Werte", führte er aus, "haben wir das Informations-Angebot ausgeweitet beziehungsweise optimiert. Seit gestern sei der Informations-Service dahingehend ergänzt, dass in einer so genannten Ampel-Grafik auf der Startseite die oben genannten Daten übersichtlich und schnell erkennbar dargestellt werden. "Um einen einheitlichen Tageswert zu kommunizieren, wird ab sofort allerdings nur noch der Wert von 16.30 Uhr angezeigt."

Dieser Wert sei regelmäßig auch die Entscheidungs-Grundlage für notwendige Verschärfungen der Beschränkungen sowie andere Maßnahmen. Täglich ab 16.30 Uhr bewerte das Landratsamt die aktuellen Entwicklungen. "Es gibt nämlich bisher keinen Automatismus in Bezug auf Beschränkungen oder Maßnahmen", wird betont. "Sollte nach Rücksprache mit den medizinischen Fachstellen sowie der Regierung von Oberbayern eine nachhaltige Überschreitung der relevanten Inzidenz-Werte (Warnwert von 35 oder Schwellenwert von 50) festgestellt werden, müssen entsprechende Maßnahmen und Beschränkungen per Allgemein-Verfügung formell festgelegt werden." Erst mit In-Kraft-Treten der Allgemein-Verfügung gelten die dort genannten Maßnahmen und Beschränkungen, welche in der siebten bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung und diversen Rahmen-Hygiene-Plänen vorgegeben seien.

Die direkt aus der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung resultierenden Beschränkungen – insbesondere in den Bereichen Masken-Pflicht, private Feiern und Alkohol-Konsum – greifen laut Landratsamt erst, wenn einer der entsprechenden Inzidenz-Werte auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) eine entsprechende Überschreitung für den Landkreis Dachau zeigt. "Bis zur Umsetzung von Maßnahmen und Beschränkungen in Form der Allgemein-Verfügung – welche auch die spezifische Situation vor Ort berücksichtige – beziehungsweise Überschreitung der entsprechenden Inzidenz-Werte auf den Seiten von RKI oder LGL, gelten die aktuellen Bestimmungen weiter."

Die unterschiedlichen Daten auf den Internet-Seiten des Landratsamtes, des LGL und des RKI lassen sich nach den Worten des Behörden-Sprechers wie folgt erklären: "Die Fallzahlen mit den neugemeldeten Infektionen werden vom Gesundheitsamt täglich (Montag bis Sonntag) erfasst und ans LGL und von dort ans RKI gemeldet. Die dortige Eingabe/Berechnung dauert jedoch bis zu mehreren Tagen. Daher sind die im Internet auf den dortigen Karten angezeigten Werte nie aktuell." Aus rechtlicher Sicht seien jedoch die RKI- beziehungsweise LGL-Einstufungen bedeutend, "da beispielweise Beherbergungs-Verbote in anderen Bundesländern auf Grundlage dieser einheitlichen Werte gelten und auch die neuen, direkt geltenden Beschränkungen aus der angekündigten Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung darauf Bezug nehmen, wobei grundsätzlich immer der höhere Wert nach RKI oder LGL gilt". Die Kreis-Behörden könnten – auf Basis ihrer aktuelleren Daten – vorsorglich weitergehende Regelungen treffen.

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