Er sperrte sich beharrlich dagegen, im Supermarkt die geforderte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
(ty) Am gestrigen Abend wollte ein 34 Jahre alter Mann in einem Supermarkt in Schrobenhausen seinen Einkauf ohne die wegen der Corona-Krise geforderte Mund-Nasen-Bedeckung erledigen. "Als er vom Marktleiter höflich auf die Masken-Trage-Pflicht angesprochen wurde, zeigte er sich uneinsichtig und weigerte sich beharrlich, eine Bedeckung zu tragen", berichtet die örtliche Polizeiinspektion. Nachdem der Mann auch den angerückten Beamten erklärt habe, dass er nicht willens sei, sich an die Masken-Pflicht zu halten, sei er des Geschäfts verwiesen worden. Sein Verstoß werde mit einer Geldbuße geahndet.
Die siebte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (7. BayIfSMV) in der Fassung vom 17. Oktober dieses Jahres finden Sie unter diesem Link. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser Bußgeld-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.
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