Innenminister Herrmann warnt eindringlich davor, die Gefahren durch das Corona-Virus auf die leichte Schulter zu nehmen.
(ty) Seit dem heutigen Morgen, 7 Uhr, führt die Polizei im ganzen Freistaat wieder Schwerpunkt-Kontrollen zur Einhaltung der wegen der Corona-Krise geltenden Masken-Pflicht durch. Nach dem 13. August ist dies bereits die zweite landesweite Überprüfungs-Aktion dieser Art. Schwerpunkte sind den Angaben zufolge der öffentliche Personenverkehr, bei dem die Masken-Pflicht grundsätzlich gilt, sowie stark frequentierte Plätze, an denen eine Masken-Pflicht aufgrund aktuell hoher Inzidenz-Werte angeordnet worden ist. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat sich heute Mittag am Nürnberger Hauptbahnhof selbst ein Bild von der Kontroll-Aktion gemacht.
"Die weit überwiegende Mehrzahl der Menschen hält sich vorbildlich an die Maskenpflicht", lautete Herrmanns Zwischenfazit. "Es gibt aber leider auch diejenigen, die leichtfertig oder gar absichtlich auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten." Der Innenminister machte in diesem Zusammenhang jedenfalls unmissverständlich deutlich: "Die Masken-Pflicht muss unbedingt eingehalten werden." Zugleich betonte er: "Es gibt keine Toleranz für Masken-Muffel, sondern noch konsequentere Kontrollen und Sanktionen." Herrmann warnte eindringlich davor, die Gefahren durch das Corona-Virus auf die leichte Schulter zu nehmen.
"Die Infektionszahlen schießen in manchen Regionen durch die Decke und auch die Zahl der Intensiv-Patienten steigt", sagte der bayerische Innenminister. "Wir müssen alles dafür tun, die Ausbreitung einzudämmen und gleichzeitig einen Lock-Down verhindern." Eine wichtige Rolle spielt seinen Worten zufolge eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung. Die Staatsregierung hatte erst in der vergangenen Woche die entsprechenden Regeln verschärft. "Deshalb habe ich bereits ab dem vergangenen Wochenende verstärkte Polizei-Kontrollen angeordnet", so Herrmann. Bei Verstößen gegen die Masken-Pflicht drohen kostenpflichtige Verwarnungen oder sogar Anzeigen mit saftigen Geldbußen von mindestens 250 Euro.
Die konkreten Vorgaben zur Masken-Pflicht können der aktualisierten siebten bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung entnommen werden. Diese ist auch auf der Internet-Seite des bayerischen Gesundheits-Ministeriums zu finden, hier der entsprechende Link. Ist der Sieben-Tages-Inzidenz-Wert umgerechnet auf 100 000 Einwohner höher als 35, gilt seit dem 17. Oktober eine Masken-Pflicht überall dort, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen, also unter anderem insbesondere auf stark frequentierten Plätzen wie Fußgängerzonen und Marktplätzen, aber auch in allen öffentlichen Gebäuden und in Schulen.