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Es geht unter anderem um Masken-Pflicht, Sperrstunde, Alkohol-Verbote, Teilnehmerzahl bei Treffen und Veranstaltungen. Wir fassen zusammen.

(ty) Angesichts der jüngsten Corona-Entwicklung ist im Kreis Kelheim heute der Signalwert von 35 bei der Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner erstmals überschritten worden. Damit springt hier die bayerische Corona-Ampel von "grün" auf "gelb". Das wurde auch bereits offiziell vom bayerischen Gesundheits-Ministerium bekanntgegeben. In der Folge gelten ab dem morgigen Donnerstag, 29. Oktober, im Landkreis Kelheim strengere Regelungen vor allem bezüglich Masken-Pflicht, Sperrstunde, Alkohol-Verkauf und maximaler Teilnehmerzahl bei Treffen und Veranstaltungen. Wir fassen nachfolgend im Detail zusammen, was die Bürger jetzt zu beachten haben.

Einen Bericht zur aktuellen Corona-Situation im Kreis Kelheim sowie Zahlen aus den einzelnen Kommunen finden Sie hier: Corona-Situation im Kreis Kelheim: Neueste Zahlen aus den Gemeinden

Wenn die Signalwert-Überschreitung auf der Homepage des bayerischen Gesundheits-Ministeriums (www.stmgp.bayern.de) genannt wird, gelten ab dem darauf folgenden Tag die Regelungen, wie sie in der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung der bayerischen Staatsregierung für Landkreise und kreisfreie Städte vorgesehen sind, die die Inzidenz-Werte von 35 überschreiten.

"Diese Regelungen gelten bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung des Landkreises auf der Homepage des Gesundheits-Ministeriums", erklärt das Kelheimer Landratsamt und führt die konkreten Regelungen und Maßnahmen auf, die laut der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung nun im Landkreis Kelheim gelten.

Ab morgen gilt laut Mitteilung des Landratsamts im Kreis Kelheim:

  • Private Feiern sowie Kontakte im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen sind auf zwei Haushalte oder maximal zehn Personen begrenzt.
  • Von 23 bis 6 Uhr gilt in Gaststätten die Sperrstunde, ein Alkohol-Verkaufs-Verbot an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste.
  • Zudem besteht Masken-Pflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf und in Hochschulen. Dies gilt ebenso bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und in Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  • Es besteht eine Masken-Pflicht auch für Begegnungs- und Verkehrsflächen, einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie für alle Begegnungsorte des Arbeitsplatzes, zum Beispiel Fluren und Kantinen.

Auf nachfolgend aufgeführten stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:

  • Stadt Kelheim: Alter Hafen, Donaupark, Donauvorland, Volksfestplatz und Wöhrdplatz
  • Stadt Neustadt an der Donau: Volksfestplatz
  • Markt Rohr in Niederbayern: Klosterumfeld
  • Der jeweilige räumliche Umgriff ergibt sich aus entsprechenden Lageplänen, die unter diesem Link abrufbar sind.

Von dieser Tragepflicht sind befreit:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
  • Des Weiteren ist das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung zulässig, solange es zu Identifikations-Zwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

 

Auf nachfolgenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen ist der Konsum von Alkohol untersagt:

  • Stadt Kelheim: Alter Hafen, Donaupark, Donauvorland, Volksfestplatz und Wöhrdplatz
  • Stadt Neustadt an der Donau: Volksfestplatz
  • Markt Rohr in Niederbayern: Klosterumfeld
  • Diese Untersagung gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 35 von 23 Uhr bis 6 Uhr, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 50 von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 100 von 21 Uhr bis 6 Uhr.
  • Der jeweilige räumliche Umgriff ergibt sich aus entsprechenden Lageplänen, die unter diesem Link abrufbar sind.

Das Landratsamt Kelheim hat diesbezüglich eine Allgemein-Verfügung erlassen, die auf der Homepage unter www.landkreis-kelheim.de/aktuelles einsehbar ist.

 

"Bei Überschreitung des Signalwerts von 35 ist darüber hinaus zu prüfen, welche Stufe des jeweiligen Rahmen-Hygiene-Plans im Bereich der Kinderbetreuung und der Schulen gilt", teilte das Landratsamt weiter mit. "Hier gibt es keinen Automatismus, sondern es bedarf einer Entscheidung, wenn der Signalwert über mehrere Tage hinweg überschritten wird." Hierüber werde noch gesondert informiert.

Bei wichtigen, allgemeinen Fragen, die sich nicht anderweitig klären lassen, mögen sich die Landkreis-Bürger an die Corona-Hotline des Landkreises unter der Telefonnummer (0 94 41) 20 7 - 31 12 wenden. Diese ist laut heutiger Mitteilung nun auch am Wochenende erreichbar. Damit ist sie montags bis donnerstags jeweils von 8 bis 16 Uhr sowie freitags, samstags und sonntags jeweils von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Auch die bayerische Staatsregierung hat eine Corona-Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Nummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.

"Die Mitarbeiter der Corona-Hotline haben keinen Zugriff auf die Befunde von Testungen", betont ein Sprecher der Landkreis-Behörde. "Die Befund-Mitteilung bei durchgeführten Corona-Tests erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden mit Hilfe der Corona-Warn-App oder per E-Mail vom Labor." Wer keine digitale Möglichkeit habe, erhalte das Testergebnis per Brief. 

Sollte das Corona-Virus nachgewiesen werden, nehme das Gesundheitsamt selbstständig telefonisch Kontakt mit dem Betroffenen auf. Es werde dringend darum gebeten, die Corona-Hotline nicht für Fragen zur Kontakt-Verfolgung zu benutzen. Die Nachverfolgung von Kontakt-Personen erfolge durch telefonische Kontakt-Aufnahme des Gesundheitsamtes mit den Betroffenen.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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