Eichstätter Polizei rückte nach einem Hinweis an. Sieben junge Leute müssen sich jetzt auf ein Bußgeld-Verfahren einstellen.
(ty) Sieben junge Leute sind in der Nacht zum heutigen Samstag in Eichstätt wegen Verstößen gegen das Infektions-Schutz-Gesetz angezeigt worden. Gegen 1.45 Uhr trafen die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion nach einer Mitteilung über ein Lagerfeuer und eine Party in einem kleinen Waldstück nördlich des Schneebeerenwegs auf die Gruppe. "Zwei Personen flüchteten sofort", so ein Polizei-Sprecher. Die restlichen sieben Leute im Alter von 17 und 18 Jahren aus dem Raum Eichstätt – alle aus verschiedenen Haushalten – seien einer Kontrolle unterzogen worden. Nach der Feststellung der Personalien seien sie wieder entlassen worden. Sie müssten nun mit einem Bußgeld-Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Regelungen rechnen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.