Sieben-Tages-Inzidenz jetzt über 200. Das Verlassen der Wohnung ist von 21 bis 5 Uhr nur noch aus bestimmten Gründen erlaubt. Was Sie dazu wissen sollten.
(ty) Das jüngste Infektions-Geschehen zieht weitere Konsequenzen für die Einwohner im Kreis Pfaffenhofen nach sich. Das Robert-Koch-Institut (RKI), dessen Angaben maßgeblich sind, meldet heute (Stand: 0 Uhr) für den Landkreis in Sachen Corona eine Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner von 216,0. Damit liegt der Wert über der kritischen Marke von 200. Ab dem morgigen Freitag werden deshalb hier die Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie verschärft. Unter anderem gilt eine so genannte erweiterte Ausgangssperre: Die Menschen dürfen bis auf weiteres ihre Wohnungen von 21 Uhr bis 5 Uhr nur noch aus bestimmten Gründen verlassen. Nachfolgend die Details.
Aktuelle Zahlen zur Corona-Situation im Kreis Pfaffenhofen sowie Daten zum Infektions-Geschehen in allen 19 Gemeinden finden Sie hier: Corona im Kreis Pfaffenhofen: 110 neue Fälle, aktuelle Gemeinde-Zahlen
Wie das Landratsamt am heutigen Vormittag bekanntgegeben hat, gelten im Kreis Pfaffenhofen ab dem morgigen Freitag, 11. Dezember, zusätzlich zu den bereits bestehenden Einschränkungen folgende weiteren Regelungen. "Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinär-medizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungs-bedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
- im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020: der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubens-Gemeinschaften,
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen."
Außerdem sind laut offizieller Behörden-Mitteilung ab dem morgigen Freitag, 11. Dezember, Märkte zum Warenverkauf untersagt. Ausnahmen gebe es für regelmäßig stattfindende Wochenmärkte für den Verkauf von Lebensmitteln. Weiterhin finde an allen Schulen ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Präsenz-Unterricht statt. Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschul-Unterricht in Präsenzform sei untersagt. Die genannten verschärften Regelungen treten laut Landratsamt frühestens dann wieder außer Kraft, "wenn die Sieben-Tages-Inzidenz seit mindestens sieben Tagen in Folge die Marke von 200 unterschritten hat".
Die aktuell geltende bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.