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Pech für zwei Pkw-Lenker: Der Umwelt-Frevler muss mit einem Bußgeld rechnen, der Unfall-Fahrer mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.

(ty) Schlecht gelaufen ist es am späten gestrigen Nachmittag für zwei Männer im Dietfurter Ortsteil Töging (Landkreis Neumarkt). Ein 49-Jähriger hatte mit seinem Pkw am Straßenrand angehalten, um Garten-Abfall in einem Walstück zu entsorgen – ihm droht wegen der unerlaubten Aktion jetzt ein Bußgeld. Ein alkoholisierter 45-jähriger Autofahrer hatte die Lage zu spät erkannt und einen Crash verursacht – sein Führerschein wurde einkassiert und ihm droht nun der Entzug der Fahrerlaubnis. Aber der Reihe nach.

Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Parsberg heute berichtete, ist gegen 17.20 Uhr folgendes geschehen: Der 49 Jahre alte Audi-Fahrer hatte am linken Rand der Eichelhofer Straße mit eingeschaltetem Fernlicht angehalten, um in dem angrenzenden Waldgrundstück sowohl Laub als auch Garten-Abfall zu entsorgen. Eine unerlaubte Aktion, heißt es von den Beamten. Der entgegenkommende 45-Jährige habe am Steuer seines Wagens, ebenfalls ein Audi, diese Verkehrs-Situation falsch eingeschätzt. Zwar habe der 45-Jährige noch versucht, rechts an dem – auf seiner Straßenseite – abgestellten Auto vorbeizusteuern. Doch das ging schief.

Laut Polizei landete er mit seinem Pkw in der Böschung neben der Fahrbahn. Zuvor hatte sein Wagen noch die offen stehende Tür des geparkten Audi sowie außerdem zwei Straßenpfosten touchiert. An den beiden Autos entstand durch die Kollision nach Einschätzung der Polizei ein Sachschaden in Höhe von insgesamt ungefähr 6000 Euro; verletzt wurde aber zum Glück niemand. Der Grund für das verunglückte Manöver des 45-Jährigen auf dieser – laut Angaben der Polizei – schnurgeraden und übersichtlichen Strecke sei den zur Unfall-Aufnahme angerückten Beamten bald klar geworden.

Ein Test habe die Alkoholisierung des 45-Jährigen bestätigt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft musste der Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; außerdem wurde sein Führerschein gleich einkassiert. Ihm steht nun, wegen des Unfalls unter Alkohol-Einfluss, ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bevor; in diesem Zusammenhang droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis. Auf den "Abfall-Frevler" komme ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren zu, somit droht ihm ein Bußgeld.


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