Sieben junge Leute aus unterschiedlichen Hausständen feierten gestern Abend in Parsberg in einem Keller. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen.
(ty) Am gestrigen Abend, es war gegen 20.30 Uhr, sind Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion auf mehrere Jugendliche aufmerksam geworden, die an der Lindlbergstraße in Parsberg (Landkreis Neumarkt) zum Rauchen beisammenstanden. Im Zuge der Kontrolle stellte sich dann laut heutiger Mitteilung heraus, dass im Keller des Anwesens – auf Einladung eines 18-jährigen Hausbewohners – insgesamt sieben junge Leute im Alter zwischen 15 und 18 Jahren eine Party feierten. Sie stammten laut Polizei aus sieben unterschiedlichen Hausständen. Die Fete sei aufgelöst, gegen alle Beteiligten eine Anzeige erstattet worden. Sie müssen sich jetzt wegen Verstoßes gegen die Corona-Regelungen auf Bußgelder einstellen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.