Allen vier Leuten blüht neben dem Corona-Bußgeld eine Anzeige wegen Drogen, auf einen 27-Jährigen kommt noch größerer Ärger zu.
(ty) Am gestrigen Abend ist die Polizei gegen 22 Uhr wegen einer WG-Streitigkeit in die Erdinger Straße in Freising gerufen worden. Vor Ort wurde laut heutiger Mitteilung dann von den Beamten festgestellt, dass insgesamt vier Personen aus drei verschiedenen Hausständen in der Wohnung feierten. Alle Beteiligten erwarte jetzt eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die im Kampf gegen die Corona-Pandemie geltenden Infektions-Schutz-Regelungen; damit drohen ihnen satte Bußgelder. Allerdings kommt es für die Feiernden noch dicker: Denn es waren auch Drogen im Spiel – und ein Mann leistete Widerstand gegen die Gesetzeshüter geleistet.
Nach eigenen Angaben stellten die Beamten in der Wohnung zwei Joints sicher. Diesbezüglich werde gegen alle vier Personen eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz erstattet. "Zudem versuchte ein 27-jähriger Freisinger, ein Tütchen mit Kokain aus dem Fenster zu werfen", berichtet ein Polizei-Sprecher. "Beim erfolgreichen Versuch der Beamten, diesen davon abzuhalten, kam es außerdem noch zu Widerstands-Handlungen." Dem 27-Jährigen blühen deshalb zusätzlich zwei weitere Anzeigen; und zwar wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen eines weiteren Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.