Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre in Freising. Keine Maske, kein Abstand, aber Marihuana.
(ty) Heute Nacht gegen 0.20 Uhr ist der Polizei gemeldet worden, dass sich in Freising mehrere Leute am Jugend-Zentrum an der Isarstraße aufhalten und Alkohol trinken. "Dies stellt aktuell grundsätzlich einen Verstoß gegen die gültige Ausgangssperre nach 21 Uhr dar", so ein Polizei-Sprecher. Die Rede ist von einem "Outdoor-Corona-Saufgelage". Vor Ort trafen die Beamten auf drei Personen, eine konnte flüchten. Die anderen beiden erwarte nun eine Anzeige, weil sie gegen die Ausgangssperre verstießen, keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen und nicht den Mindest-Abstand einhielten. Bei einem 23-Jährigen sei zudem Marihuana gefunden worden. Ihn erwarte – neben dem Corona-Bußgeld – eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz.
Am gestrigen Freitag ist es im Nahbereich des Bahnhofs in Freising zu drei weiteren Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Verstößen gegen die Infektions-Schutz-Regelungen gekommen. Laut heutiger Mitteilung der Polizei wurde in zwei Fällen die nötige Mund-Nasen-Bedeckung nicht vorschriftsmäßig getragen. Außerdem sei eine Person rauchend angetroffen worden – was keinen Grund für die Befreiung vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes darstelle.
Am Steincenter trafen sich gestern fünf Kinder. "Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass alle aus unterschiedlichen Hausständen stammten", heißt es dazu von der Polizei. Da die Sprösslinge altersbedingt noch nicht strafmündig sind, "wurden sie nach erfolgter Belehrung nach Hause geschickt".
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.