Er war in Ingolstadt mit einem geklauten Fahrrad unterwegs, hatte Drogen bei sich und außerdem eine Reststrafe zu verbüßen.
(ty) In Ingolstadt sollte am späten Freitagabend, es war gegen 22.45 Uhr, ein 20-Jähriger, der auf einem Fahrrad unterwegs war, vor dem Hintergrund der wegen der Corona-Pandemie aktuell geltenden nächtlichen Ausgangssperre von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion überprüft werden. Der Pedalritter habe zwar einen kurzen Fluchtversuch unternommen, sei aber schnell von den Gesetzeshütern gestellt worden, wurde heute dazu berichtet. Und um es gleich vorweg zu nehmen: Der wohnsitzlose junge Mann sitzt mittlerweile wegen seiner Vorgeschichte im Gefängnis – außerdem kommt neuer Ärger auf ihn zu.
Im Zuge der Kontrolle sei eine geringe Menge von Betäubungsmittel bei ihm gefunden worden. Ferner habe sich herausgestellt, dass er noch eine Reststrafe wegen vorheriger Delikte zu verbüßen habe – und dass das Zweirad, mit dem er unterwegs war, als gestohlen gemeldet worden sei. Das Bike sei sichergestellt worden. Der 20-Jährige sei nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen und einem Richter vorgeführt sowie im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Ihn erwarten jetzt, neben der Reststrafe, Anzeigen wegen Diebstahls und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz. Zudem droht ihm ein Corona-Bußgeld. Ein ähnlicher Fall ereignete sich in Neuburg: Corona-Verstoß auf geklautem Rad und mit Drogen: Haftbefehl erlassen
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.