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24-Jähriger wurde heute Nacht in Neuburg gestoppt, als er vor der Polizei-Kontrolle flüchten wollte. Ähnlicher Fall in Ingolstadt.

(ty) In der Nacht zum heutigen Sonntag, es war kurz nach 0 Uhr, ist in Neuburg an der Donau den Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion auf der Hechtenstraße ein Radfahrer aufgefallen. Ins Visier der Gesetzeshüter war der 24 Jahre alte Pedalritter geraten, weil er trotz der wegen der Corona-Pandemie bekanntlich derzeit geltenden nächtlichen Ausgangssperre um diese Zeit noch unterwegs war. Zunächst habe der junge Mann versucht, vor der anvisierten Polizei-Kontrolle zu flüchten, am Seter Platz sei er dann allerdings gestellt worden. Mit handfesten Konsequenzen: Er sitzt jetzt hinter Gittern.

"Bei seiner Kontrolle stellte sich heraus, dass er das von ihm benutzte Fahrrad kurz zuvor von einem Haus entwendet hatte", berichtete ein Polizei-Sprecher. Da der Mann keinen Ausweis bei sich hatte, sei er nach etwaigen Papieren durchsucht worden. Dabei sei eine geringe Menge an Betäubungsmittel ans Licht gekommen. Schließlich habe sich zudem erwiesen, dass die von dem 24-Jährigen angegebenen Personalien nicht stimmten. Da der Mann keinen festen Wohnsitz habe, sei der festgenommen worden. Im Laufe des heutigen Tages wurde der 24-Jährige dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Der habe aufgrund der Umstände sowie wegen des nicht vorhandenen festen Wohnsitzes einen Haftbefehl erlassen, hieß es am Abend auf Anfrage unserer Redaktion. 

Mittlerweile sitze der Beschuldigte in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Gegen ihn werde jetzt wegen Diebstahls und wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz strafrechtlich ermittelt. Obendrein droht dem 24-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre ein Corona-Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Das Fahrrad, mit dem der Mann unterwegs war, wurde sichergestellt. Ein ähnlicher Fall ereignete sich – wie berichtet – in Ingolstadt; hier endete das Ganze für einen Radler ebenfalls im Gefängnis. Lesen Sie dazu: Kontrolle wegen Ausgangssperre endet für 20-Jährigen im Gefängnis

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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