Fünf Leute aus vier Haushalten feierten in Rohrenfels. In Neuburg waren zwei 19-Jährige ohne triftigen Grund unterwegs.
(ty) In der Nacht zum heutigen Sonntag haben Beamte von der Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau eine wegen der aktuellen Corona-Regelungen verbotene Geburtstags-Party aufgelöst, die in einem Bauwagen im Gemeinde-Bereich von Rohrenfels abgehalten wurde. Nach eigenem Bekunden trafen die Gesetzeshüter dort gegen Mitternacht auf insgesamt fünf Personen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren, die aus vier verschiedenen Haushalten stammen. "Da sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen und außerhalb ihrer Wohnanschriften waren, wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstellt", erklärt ein Polizei-Sprecher. Die Fete sei aufgelöst worden.
Den Teilnehmern an der Geburtstags-Sause droht nun ein sattes Bußgeld wegen Verstößen gegen die Infektions-Schutz-Regelungen. Ebenso wie zwei 19 Jahre alten Einheimischen, die gestern kurz vor Mitternacht in Neuburg an der Donau ins Visier der Polizei geraten sind: Die beiden seien zu Fuß im Stadtgebiet unterwegs gewesen und zunächst vor den Streifenbeamten geflüchtet. Letztlich habe sich herausgestellt, dass die beiden keinen triftigen Grund für ihren nächtlichen Aufenthalt im Freien hatten. Auch gegen sie werde Anzeige erstattet. Ihnen droht nun ein Corona-Bußgeld in Höhe von jeweils 500 Euro.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.