Abfall-Wirtschafts-Betrieb setzt Ministeriums-Empfehlung um. Regelung gilt für alle Anlieferer, auch an Grüngut-Sammelstellen.
(ty) Wie der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Kreises Pfaffenhofen (AWP) am heutigen Donnerstag mitgeteilt hat, gilt ab sofort an sämtlichen Wertstoffhöfen und Grüngut-Sammelstellen im Landkreis eine FFP2-Masken-Pflicht für alle Anlieferer von Abfällen. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz habe eine entsprechende Empfehlung herausgegeben, teilte das Landratsamt zum Hintergrund dieser Maßnahme im Kampf gegen die Corona-Pandemie mit.
"Analog zur Regelung im Einzelhandel gilt daher für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin eine Masken-Pflicht, für alle Nutzerinnen und Nutzer des Wertstoffhofs die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske." Zudem seien auch weiterhin die allgemein geltenden Abstands- und Hygiene-Regelungen zu beachten und einzuhalten. Wie berichtet, gilt in ganz Bayern seit Montag eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel.