Abfall-Wirtschafts-Betrieb setzt Ministeriums-Empfehlung um. Regelung gilt für alle Anlieferer, auch an Grüngut-Sammelstellen.
(ty) Wie der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Kreises Pfaffenhofen (AWP) am heutigen Donnerstag mitgeteilt hat, gilt ab sofort an sämtlichen Wertstoffhöfen und Grüngut-Sammelstellen im Landkreis eine FFP2-Masken-Pflicht für alle Anlieferer von Abfällen. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz habe eine entsprechende Empfehlung herausgegeben, teilte das Landratsamt zum Hintergrund dieser Maßnahme im Kampf gegen die Corona-Pandemie mit.
"Analog zur Regelung im Einzelhandel gilt daher für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin eine Masken-Pflicht, für alle Nutzerinnen und Nutzer des Wertstoffhofs die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske." Zudem seien auch weiterhin die allgemein geltenden Abstands- und Hygiene-Regelungen zu beachten und einzuhalten. Wie berichtet, gilt in ganz Bayern seit Montag eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel.
In Zusammenhang mit dieser Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken sind laut der elften bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung so genannte FFP2-Masken oder auch Masken mit mindestens gleichwertigem genormten Standard zulässig. "KN95- und N95-Masken beispielsweise weisen eine solche Gleichwertigkeit auf", erklärte das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Antworten auf wichtige Fragen zur FFP2-Masken-Pflicht:
Offizielle Infos dazu vom bayerischen Gesundheits-Ministerium
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