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Ein Lokführer verfolgte sie nach Zwischenfall in München. Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

(ty) Am gestrigen Nachmittag haben ein Güter- und ein Meridianzug auf der Braunauer Eisenbahnbrücke in München eine Schnellbremsung einleiten müssen. Zuvor hatte einer der Lokführer zwei Personen erkannt, die kurz vor seinem Zug die Gleise überquert hatten. Die Ermittlungen der hiesigen Bundespolizei ergaben mittlerweile, dass eine 18-Jährige mit ihrem 20-jährigen Begleiter auf der besagten Brücke angeblich Bilder machen wollte. Beiden steht jetzt ein Ermittlungs-Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr bevor. Die Gesetzeshüter warnen indes einmal mehr vor solchen Aktionen.

 

Kurz vor 16 Uhr war gestern die Münchner Bundespolizei nach eigenen Angaben darüber informiert worden, dass ein Güter- und ein Meridianzug nach jeweiliger Einleitung einer Schnellbremsung wegen Personen im Gleis im Bereich der Braunauer Eisenbahnbrücke zum Stehen gekommen waren. "Ermittlungen ergaben, dass der Lokführer des Güterzuges erkannte, wie zwei Jugendliche auf der Brücke die Gleise überquerten", erklärte ein Polizei-Sprecher heute. "Sein Güterzug sowie der Meridian 79029 leiteten daraufhin eine Schnellbremsung ein und blieben im Bereich der Eisenbahnbrücke liegen."

Der Lokführer des Güterzuges entstieg laut Bericht der Bundespolizei daraufhin seiner Lok und folgte den beiden jungen Leuten zu Fuß. Im Bereich der Hefner-Alteneck-Straße habe er die beiden Deutschen – eine 18-Jährige aus Giesing sowie einen 20-Jährigen aus der Maxvorstadt – gestellt. Der Lokführer habe die Polizei informiert sowie die beiden jungen Leute letztlich den angerückten Streifenbeamten der Landespolizei übergeben. Während der Meridian laut Bundespolizei dann seine Fahrt fortsetzen konnte, war die Bahnstrecke in Richtung Ostbahnhof und nach Rosenheim "längere Zeit nur einseitig befahrbar".

 

Dadurch seien gestern erhebliche Beeinträchtigungen im Schienenverkehr von und nach München entstanden, fasste heute ein Sprecher der Bundespolizei zusammen. Ermittlungen der für den Bahnverkehr zuständigen Bundespolizei ergaben laut heutiger Meldung, dass die 18 Jahre alte Frau nach eigener Aussage auf der Brücke Bilder machen wollte. "Sie und ihre Begleiter wurden eingehend belehrt", heißt es weiter. "Zudem erwarten beide strafrechtliche Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr."

Die Münchner Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang einmal mehr vor dem unberechtigtem Betreten von Gleisen und Bahnanlagen beziehungsweise auch davor, sich zu nah an Gleisen aufzuhalten. In den vergangenen Tagen sei es wegen Personen im Gleis wiederholt zu Beeinträchtigungen im Zugverkehr gekommen.

"Landschaftsbilder oder Aufnahmen von Zügen können ebenso wie Selfies im Gleisbereich tödlich enden", so die Polizei. Außerdem könnten sich strafrechtliche Ermittlungen ergeben. Auch wer gemäß § 315 StGB fahrlässig handle und die Gefahr fahrlässig verursache, könne mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.


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