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Sie hatte gut 2,6 Promille, als sie für Aufregung sorgte: Es geht um gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung, zudem droht ein Corona-Bußgeld.

(ty) Am Freitagabend ist es in einer S-Bahn in München zu einer strafrechtlich folgenreichen tätlichen Auseinandersetzung gekommen – der Hintergrund war offenbar einmal mehr eine nicht getragene Mund-Nasen-Bedeckung. Ein 28-Jähriger erlitt laut heutiger Mitteilung der Bundespolizei dabei Verletzungen; außerdem wurden sein Mobiltelefon und seine Halskette beschädigt. Die Bundespolizei ermittelt jetzt gegen eine zum Tatzeitpunkt total besoffene und offenbar auch rabiate 22-Jährige. Und zwar wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung; obendrein droht der jungen Frau ein sattes Corona-Bußgeld.

Die Bundespolizei hatte an dem Abend kurz vor 20 Uhr die Kenntnis von der im Raum stehenden tätlichen Auseinandersetzung in einer S-Bahn erlangt. Ermittlungen ergaben laut heutiger Mitteilung, dass die 22-jährige Serbin in einer S6 auf dem Weg zum Ostbahnhof nicht die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung getragen habe. Ein 28-Jähriger aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck, der sie darauf angesprochen habe, sei zunächst verbal sowie dann auch körperlich attackiert worden. Die Frau soll dem 28-Jährigen unter anderem mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. "Bei den Handgreiflichkeiten erlitt er Abschürfungen an der Hand", meldet die Bundespolizei. Zudem sollen eine Halskette des Mannes sowie das Display seines Smartphones ramponiert worden sein. 

Eine Streife der Deutsche-Bahn-Sicherheit, die beim Halt am Münchner Ostbahnhof auf den besagten Sachverhalt aufmerksam gemacht worden sei, habe sich der beiden genannten Personen angenommen. "Dabei beleidigte die Serbin neben dem 28-Jährigen auch die beiden DB-Security", so die Polizei. Außerdem soll die – mit laut Polizei 2,66 Promille – erheblich alkoholisierte Frau mit dem Fuß auch mehrfach gegen die Sicherheits-Mitarbeiter der Bahn getreten haben. Eine 31-Jährige DB-Mitarbeiterin klagte den Angaben zufolge anschließend über Schmerzen an Knöchel und Oberschenkel. "Die Schadenshöhe der Beschädigungen der Halskette und des Smartphones beträgt zirka 450 Euro", erklärte ein Sprecher der Bundespolizei.

 

Die Münchner Bundespolizei hat nämlich nach eigenem Bekunden bereits Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung gegen die 22-Jährige aufgenommen. Außerdem werde die junge Frau wegen eines Verstoßes gegen die derzeit geltende Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung zur Ahndung der ihr vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit an die zuständigen bayerischen Behörden gemeldet, weswegen sie mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro rechnen müsse. Auf Anordnung der zuständigen  Staatsanwaltschaft musste die Frau zur Blutentnahme. Sie konnte schließlich – nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen – das Revier der Bundespolizei am Münchner Ostbahnhof wieder verlassen.

 

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die bekanntlich seit 18. Januar geltende Pflicht, im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) in Bayern eine FFP2-Maske zu tragen, ab dem morgigen Montag, 25. Januar, die Ahndung mit einem Bußgeld nach sich ziehen kann. Nach Ablauf der einwöchigen "Kulanzwoche" könne dann ein Verstoß ein Bußgeld von 250 Euro nach sich ziehen.

"Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei-Inspektion München werden von Personen, die sie ohne FFP2-Maske in Nahverkehrszügen, S-Bahnen und Bahnhöfen sowie Haltepunkten antreffen, die Identität feststellen und die Personalien gegebenenfalls nach Einzelfallprüfung zur Ahndung des Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung an die zuständigen bayerischen Behörden übermitteln", wurde heute klargestellt.

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