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KUS gibt wichtige Hinweise zu November- und Dezember-Hilfen, Überbrückungshilfe II und III sowie Neustarthilfe.

(ty) "Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie führen dazu, dass viele Wirtschafts-Bereiche auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäfts-Betriebes hinnehmen müssen", fasst das Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen  (KUS)zusammen. Ab sofort sei aber mit der "Überbrückungshilfe III" die neueste Corona-Hilfe beantragbar. Das KUS hat vor diesem Hintergrund die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Corona-Finanzhilfen für betroffene Unternehmen, Solo-Selbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe zusammengestellt.

November-/Dezember-Hilfen

"Die November- und Dezember-Hilfen greifen für direkt betroffene Unternehmen und Solo-Selbständige, die aufgrund der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober, 25. November und 2. Dezember 2020 und der erlassenen Schließungs-Verordnungen den Geschäftsbetrieb einstellen mussten", erklärt das KUS. "Ebenso für indirekt oder über Dritte Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen." Erstattet würden bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vergleichs-Monat 2019. "Solo-Selbständige, die bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen bis zu 5000 Euro beantragen." Eine Antragstellung sei noch bis zum 30. April dieses Jahres möglich.

 

Überbrückungshilfe II

"Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020", so das KUS. Antragsberechtigt seien grundsätzlich Unternehmen aller Größen, Solo-Selbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, sofern sie mindestens eines der folgenden beiden Kriterien erfüllten: ein Umsatz-Einbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahres-Monaten oder ein Umsatz-Einbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahres-Zeitraum. In Abhängigkeit des Umsatz-Rückganges werde ein prozentualer Anteil der förderfähigen Fixkosten erstattet. Anträge für die Überbrückungshilfe II könnten noch bis längstens 31. März dieses Jahres gestellt werden.

 

Überbrückungshilfe III

Für corona-bedingte Umsatz-Einbrüche in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 von mindestens 30 Prozent in einem Monat im Vergleich zum Referenz-Monat in 2019 kann laut KUS die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Antragsberechtigt seien Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler aller Branchen. Gewährt würden Zuschüsse zu den monatlichen betrieblichen Fixkosten, abhängig von der Höhe des Umsatz-Rückgangs. Bei einem Umsatz-Rückgang von 30 bis 50 Prozent würden bis zu 40 Prozent, von 50 bis 70 Prozent bis zu 60 Prozent und von mehr als 70 Prozent bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Ferner könnten weitere Kosten-Positionen wie Wertverluste durch unverkäufliche oder saisonale Ware, Investitionen für die Umsetzung von Hygiene-Konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung geltend gemacht werden. "Die maximale monatliche Fördersumme wurde unter Berücksichtigung der Grenzen des europäischen Beihilferechts auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht", so das KUS. Eine Antragstellung sei ab sofort und bis längstens 31. August 2021 möglich.

Neustarthilfe für Solo-Selbständige

Zur Überbrückungshilfe III gehöre auch die "Neustarthilfe für Solo-Selbständige". "Damit soll der besonderen Situation von Solo-Selbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden", erklärt das KUS. Solo-Selbständige könnten eine einmalige Betriebskosten-Pauschale ("Neustarthilfe") ansetzen. Die maximale Höhe betrage 7500 Euro.

Anträge seien mit Ausnahme bestimmter Hilfen für Solo-Selbstständige zwingend durch einen prüfenden Dritten, beispielsweise Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, zu stellen. Die Kosten hierfür seien förderfähig.
Weitergehende Informationen hat das KUS auf www.kus-pfaffenhofen.de/wirtschaftshilfen zusammengestellt.

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