Ab 1. März machen unter anderem Baumärkte, Gärtnereien, Friseure, Fußpfleger und Nagelstudios wieder auf. Die heutigen Beschlüsse im Überblick.
(ty) Nach dem harten Lock-Down wegen der Corona-Pandemie stehen im Freistaat deutliche Lockerungen bevor. Der bayerische Ministerrat beschloss heute, dass Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte ab 1. März wieder öffnen dürfen. Neben Friseur-Salons können dann auch weitere Dienstleistungs-Betriebe zu Körperhygiene und Körperpflege wieder starten: Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege. In Musikschulen wird Einzel-Unterricht wieder ermöglicht. Ferner wurde eine Verlängerung der finanziellen Entlastung von Eltern mit Kindern in der Tages- und Mittags-Betreuung beschlossen. Die bayerischen Corona-Hilfsmaßnahmen sollen verlängert und ausgebaut werden. Nachfolgend die Beschlüsse aus der heutigen Kabinett-Sitzung im Detail.
Öffnungen ab 1. März
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, zum 1. März folgende Maßnahmen in Kraft zu setzen:
♦ "Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungs-Betriebe gelten", teilte die bayerische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung nach der heutigen Sitzung des Ministerrats mit. Das bedeute insbesondere Zutritts-Begrenzungen auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter.
♦ Weiter wurde erklärt: "Ab dem 1. März werden neben dem Friseur-Gewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungs-Betriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege)." Die Masken-Pflicht entfalle bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulasse.
♦ In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner den Wert von 100 nicht überschreite, werde ab dem 1. März in Musikschulen Einzel-Unterricht wieder ermöglicht. Dabei sei der Mindest-Abstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musik-Instrument möglich sei – von Schülern und vom Personal eine Maske zu tragen.
♦ "Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenz-Schwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie nach geltendem Recht verpflichtet, die neue Inzidenz unverzüglich bekannt zu machen", teilte die Staatskanzlei mit. Das bedeute in der Praxis, "dass diese Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag)". Ab dem auf den Karenztag folgenden Tag finde dann dort nur noch Distanz-Unterricht statt und seien die Kitas geschlossen.
Eltern-Beiträge werden ersetzt
Das Kabinett habe außerdem heute eine Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kinder-Tages-Betreuung und Mittags-Betreuung beschlossen. "Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht in die Kitas und Mittags-Betreuungen bringen, leisten einen erheblichen Beitrag zum Infektions-Schutz", wurde dazu aus der Staatskanzlei erklärt. "Damit echte Wahlfreiheit besteht, werden wie schon im Januar und Februar auch im März 2021 die Eltern-Beiträge ersetzt, wenn die Kinder(not)-Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird."
Die Pauschalbeträge orientieren sich den Angaben zufolge weiterhin an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Eltern-Beiträge. Genannt werden folgende Summen. Krippe: 300 Euro, Kindergarten: 50 Euro, Hort: 100 Euro, Kinder-Tages-Pflege: 200 Euro, Mittags-Betreuung bis zirka 14 Uhr: 68 Euro, Mittags-Betreuung bis spätestens 16 Uhr: 110 Euro. Dieser Beitrags-Ersatz werde zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen.
Seit dem gestrigen Montag, 22. Februar, ist der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kinder-Tages-Einrichtungen und Kinder-Tages-Pflege-Stellen wieder zulässig, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet. Entsprechendes gilt für die Mittagsbetreuung. "Für Eltern, die zur Kontakt-Reduzierung eine Kinder-Betreuung noch nicht in Anspruch nehmen, verlängert die Staatsregierung deshalb das Angebot zur pauschalen Übernahme der Elternbeiträge", so die Staatskanzlei.
Corona-Wirtschaftshilfen
Bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfen liege Bayern "deutschlandweit mit Abstand vorne", berichtet die Staatskanzlei. Bisher wurden demnach in keinem anderen Bundesland in so kurzer Zeit so viele Anträge bewilligt und Auszahlungen veranlasst: Fast 85 Prozent der eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe und 60 Prozent der Anträge auf Dezemberhilfe seien bereits final bewilligt. "Insgesamt konnten bereits über 1,2 Milliarden Euro ausbezahlt werden", heißt es weiter. Dies sei nicht zuletzt der tatkräftigen Unterstützung der über 200 staatlichen Mitarbeiter sowie der hervorragenden Einsatzplanung durch die IHK zu verdanken. Bei der Überbrückungshilfe II seien bereits fast alle eingegangenen Anträge – 94 Prozent – abgearbeitet.
Das Antrags-Verfahren für die Überbrückungshilfe III sei am 10. Februar erfolgreich gestartet. Seither seien fast 36 Millionen Euro als Abschlags-Zahlungen ausgezahlt worden. Zudem könne seit vergangener Woche auch die Neustart-Hilfe für Solo-Selbstständige beantragt werden. Mit einmaligen Betriebskosten-Pauschalen solle der besonderen Situation von Solo-Selbstständigen, insbesondere Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Innerhalb von vier Tagen seien hier bereits Anträge mit einem Volumen von 31 Millionen Euro eingegangen. "Vorschuss-Zahlungen in Höhe von 28 Millionen Euro konnten bereits gewährt werden."
"Das Corona-Infektions-Geschehen stellt für die bayerische Wirtschaft absehbar über die Jahresmitte hinaus eine enorme Belastung dar", fasst die Staatskanzlei zusammen. Das Unterstützungs-Instrumentarium der LfA-Förderbank Bayern und der Bayernfonds würden von der Wirtschaft gut angenommen und auch weiterhin benötigt. Deshalb habe der Ministerrat heute beschlossen, dass die bayerischen Corona-Hilfsmaßnahmen verlängert und ausgebaut werden. "Die Instrumente der LfA, die Risiko-Entlastungen des Freistaats Bayern zu Gunsten der LfA und der Bayernfonds werden bis Ende 2021 zu verlängert." Ein Teil der Unterstützungs-Maßnahmen werde zudem durch Anhebung des Höchstbetrags für Kleinbeihilfen von 800 000 Euro auf 1,8 Millionen Euro an den Finanzierungsbedarf betroffener Unternehmen und Organisationen angepasst.
Video von der heutigen Presse-Konferenz nach der Kabinett-Sitzung.
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